Nr. 291
Verschollen: Martin Luther an Andreas Karlstadt
Wittenberg, 1525 [nach 23. März]

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1.

Luther an Spalatin, Wittenberg, 23. März 1525: »placet negata fides a principe pro Carolstadio, Itaque ad eum mittam tuum exemplar, ut liberer ab homine misere perdito.«1

Literatur:

2. Inhaltliche Hinweise

Am 20. März 1525 informierte Spalatin Luther mit einem Schreiben über den abschlägigen Bescheid des Kurfürsten in Bezug auf sein Gesuch um freies Geleit für Karlstadt (KGK 287) und forderte ihn auf Befehl Friedrichs III. auf, Karlstadt diese Entscheidung mitzuteilen.2 In seinem Antwortschreiben vom 23. März stimmte Luther der Verweigerung des freien Geleits zu und versprach, Spalatins Brief an Karlstadt weiterzuleiten.3 Dieses Schreiben ist heute verschollen, Luther plante wohl, es – wie bereits das Schreiben vom 23. Dezember (KGK VII, Nr. 284) – durch Joachim Camerarius überbringen zu lassen4; ob dieser Plan in die Tat umgesetzt wurde, ist jedoch unklar.5 Tatsächlich dürfte der Aufenthaltsort Karlstadts Luther und wohl auch Camerarius zum Zeitpunkt der Abfassung des Schreibens unbekannt gewesen sein, hielt dieser sich doch seit dem 27. Januar aufgrund des durch die Stadt Rothenburg gegen ihn erlassenen Edikts (Beilage 2 zu KGK 285) mit Hilfe seiner dortigen Anhänger heimlich in der Stadt auf. Erst einige Tage nach der Entstehung von Luthers Schreiben machte der Rothenburger Ratsherr Ehrenfried Kumpf am 27. März 1525 Karlstadts Anwesenheit in der Stadt vor dem Rat öffentlich.6 Eine Antwort Karlstadts auf das Schreiben Luthers ist nicht bekannt.7

Der Entscheidung des Kurfürsten waren längere Beratungen mit seinen Räten vorausgegangen, die sich am 17. März zunächst trotz all des Schadens, den Karlstadt angerichtet habe, für die Erteilung eines Geleits ausgesprochen hatten, da sie bei einer abschlägigen Antwort noch größeres Unheil befürchteten.8 Gleichwohl rieten sie dem Kurfürsten ganz im Sinne seiner bisherigen neutralen Haltung in dieser Sache, das Geleit durch seinen Bruder, Herzog Johann, ausstellen und die Unterredung in dessen Territorium9 stattfinden zu lassen, wobei darauf zu achten sei, dass Karlstadt nicht in die Nähe der Saale käme – gemeint sind hier Orlamünde und Umgebung, wo Karlstadt nach wie vor über eine treue Anhängerschaft verfügte.10 Als geeignete Orte schlugen sie daher Zwickau oder Altenburg vor.11 Der Kurfürst reagierte ablehnend auf den Vorschlag seiner Räte. Am 18. März lehnte er, ebenfalls unter Bezugnahme auf seine bisherige Politik in dieser Sache und den schlechten Leumund Karlstadts im Reich, die Erteilung eines solchen Geleits ab, wollte aber auch seinen Bruder nicht damit belasten. Zudem zweifelte er am Nutzen der geplanten Unterredung – zum einen wisse er nicht, wer hierbei Richter sein solle, zum anderen sehe auch Luther den Erfolg eines solchen Unternehmens kritisch.12 In ihrer Antwort teilten die Räte zwar argumentativ die Entscheidung des Kurfürsten, hielten jedoch am Plan einer Zusammenkunft der beiden Reformatoren auf Einladung Luthers fest. In diesem Fall sei auch ein öffentliches Geleit nicht notwendig, sondern nur die Zusicherung, für die Zeit seines Aufenthalts in Sachsen nicht gegen Karlstadt vorzugehen, sofern er nicht predige oder Versammlungen abhalte.13 Friedrich III. beharrte jedoch auf seiner Meinung und ordnete am 20. März 1525 an, dass Spalatin Luther über den abschlägigen Bescheid des Kurfürsten informieren solle14, was dieser noch am selben Tag mit dem eingangs genannten Schreiben vom 23. März 1525 auch tat.15


1WA.B 3, 457,4–5 Nr. 844.
2Vgl. Spalatin an Luther, [Lochau], 20. März 1525: »[…] und zweifel nit, Ihr werdet dem Karlstadt solchs wohl fuglich zu vermelden und abzuschlahen wissen […].« (WA.B 3, 456,23f. Nr. 843).
3Vgl. Luther an Spalatin, Wittenberg, 23. März 1525 (wie KGK 291 (Anmerkung)).
4Vgl. Melanchthons an Camerarius, Wittenberg, 6. März 1525: »Respondit itaque Lutherus se ad te missurum literas Principium aut per te responsurum quid impetrarit.« ( 2, 258,18–20 Nr. 379).
5Melanchthon berichtete am 4. April von einem Boten Karlstadts, der sich abfällig über Wittenberg geäußert habe ( 2, 280,66–68 Nr. 387: »Ego pro certo accipio nuncium missum esse ad accersendum to A. B. Tabellarius tou A. B., quantum ego accipio, praeter meritum tam tragice questus est de nostra urbe«). Der Transport des Schreibens hätte also auch über diesen erfolgen können. Ob dieser Bote mit Valentin Ickelsamer zu identifizieren ist, wie in den Regesten (MBW Nr. 387) vermutet, ist fraglich.
6Vgl. Baumann, Quellen, 92f. sowie KGK 293.
7Anders als von Barge, Karlstadt 2, 315f. Anm. 35 aufgrund eines Datierungsfehlers angenommen, kann es sich nicht um das vom Melanchthon in seinem Brief an Camerarius vom 4. April 1525 erwähnte Schreiben Karlstadts handeln. Hierzu siehe KGK 292.
8Vgl. Kurfürstliche Räte an Friedrich III., Torgau, 17. März 1525 (Barge, Karlstadt 2, 575f. Anlage Nr. 21a). Darin stimmten sie mit der Einschätzung Luthers überein, der in seinem Gesuch an den Kurfürsten ebenfalls davor gewarnt hatte, dass Karlstadt eine abschlägige Antwort gegen den Kurfürsten verwenden könne, vgl. KGK 287 (Textstelle).
9Kurfürst Friedrich III. und Herzog Johann hatten 1513 eine Mutschierung des ernestinischen Herrschaftsgebiets vorgenommen, in der Johann der ernestinische Teil Thüringens zugesprochen worden war.
10Hierzu vgl. z.B. den Bericht Kaspar Glatz' über die Situation in Orlamünde vom 18. Januar 1525 (WA.B 3, 424f. Nr. 818).
11Vgl. Kurfürstliche Räte an Friedrich III., Torgau, 17. März 1525: »Uns dungkt auch nach gelegen Dingen, daß es noth sei, zu verhutten, damit karlstadt nit nahen an die salh komme, von deswegen Zwigkau od Aldenburgk nit ungelegen sein solt.« (Barge, Karlstadt 2, 575f. Anlage Nr. 21a).
12Vgl. Friedrich III. an kurfürstliche Räte, Lochau, 18. März 1525: »So habt ihr auch aus Doctor Martini schrift vermerkt, das er selbs ubel zu dieser sache sich trost […] Und ob gleich Doctor martinus und karlstadt zusamen komen und sich mit einander in disputation und beredung begeben, konten wir nit achten, wer in solchem ir richter sein sold.« (Barge, Karlstadt 2, 576 Anlage Nr. 21b). Zu Luthers Aussage siehe KGK 287 (Textstelle).
13Vgl. kurfürstliche Räte an Friedrich III., Lochau, 19. März 1525: »E. Ch. G. und derselben Bruder wollten auch gegen genannten Doctor karlstat, der Zeit, sofern er sich weytters predigens und rottische versamblung zu machen, enthalten wurde, nichts beschwerlichs vornemen oder auch vorzunemen gestatten. Derwegen er sich vor E. Ch. G. und F. G. nichts besorgen dorfft, noch ime einig vergleyttung von Notten.« (Barge, Karlstadt 2, 576–578 Anlage Nr. 21c).
14Vgl. Friedrich III. an kurfürstliche Räte, Lochau, 20. März 1525 (LATh-HStA Weimar, EGA, Reg.N 623, fol. 28r–29r; auszugsweise gedruckt bei Barge, Karlstadt 2, 587 Anlage Nr. 21d).

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