1.
Luther an Spalatin, Wittenberg, 23. März 1525: »placet negata fides a principe pro Carolstadio, Itaque ad eum mittam tuum exemplar, ut liberer ab homine misere perdito.«1
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 313–315.
2. Inhaltliche Hinweise
Am 20. März 1525 informierte Spalatin Luther mit einem Schreiben über den abschlägigen Bescheid des Kurfürsten in Bezug auf sein Gesuch um freies Geleit für Karlstadt (KGK 287) und forderte ihn auf Befehl Friedrichs III. auf, Karlstadt diese Entscheidung mitzuteilen.2 In seinem Antwortschreiben vom 23. März stimmte Luther der Verweigerung des freien Geleits zu und versprach, Spalatins Brief an Karlstadt weiterzuleiten.3 Dieses Schreiben ist heute verschollen, Luther plante wohl, es – wie bereits das Schreiben vom 23. Dezember (KGK VII, Nr. 284) – durch Joachim Camerarius überbringen zu lassen4; ob dieser Plan in die Tat umgesetzt wurde, ist jedoch unklar.5 Tatsächlich dürfte der Aufenthaltsort Karlstadts Luther und wohl auch Camerarius zum Zeitpunkt der Abfassung des Schreibens unbekannt gewesen sein, hielt dieser sich doch seit dem 27. Januar aufgrund des durch die Stadt Rothenburg gegen ihn erlassenen Edikts (Beilage 2 zu KGK 285) mit Hilfe seiner dortigen Anhänger heimlich in der Stadt auf. Erst einige Tage nach der Entstehung von Luthers Schreiben machte der Rothenburger Ratsherr Ehrenfried Kumpf am 27. März 1525 Karlstadts Anwesenheit in der Stadt vor dem Rat öffentlich.6 Eine Antwort Karlstadts auf das Schreiben Luthers ist nicht bekannt.7
Der Entscheidung des Kurfürsten waren längere Beratungen mit seinen Räten vorausgegangen, die sich am 17. März zunächst trotz all des Schadens, den Karlstadt angerichtet habe, für die Erteilung eines Geleits ausgesprochen hatten, da sie bei einer abschlägigen Antwort noch größeres Unheil befürchteten.8 Gleichwohl rieten sie dem Kurfürsten ganz im Sinne seiner bisherigen neutralen Haltung in dieser Sache, das Geleit durch seinen Bruder, Herzog Johann, ausstellen und die Unterredung in dessen Territorium9 stattfinden zu lassen, wobei darauf zu achten sei, dass Karlstadt nicht in die Nähe der Saale käme – gemeint sind hier Orlamünde und Umgebung, wo Karlstadt nach wie vor über eine treue Anhängerschaft verfügte.10 Als geeignete Orte schlugen sie daher Zwickau oder Altenburg vor.11 Der Kurfürst reagierte ablehnend auf den Vorschlag seiner Räte. Am 18. März lehnte er, ebenfalls unter Bezugnahme auf seine bisherige Politik in dieser Sache und den schlechten Leumund Karlstadts im Reich, die Erteilung eines solchen Geleits ab, wollte aber auch seinen Bruder nicht damit belasten. Zudem zweifelte er am Nutzen der geplanten Unterredung – zum einen wisse er nicht, wer hierbei Richter sein solle, zum anderen sehe auch Luther den Erfolg eines solchen Unternehmens kritisch.12 In ihrer Antwort teilten die Räte zwar argumentativ die Entscheidung des Kurfürsten, hielten jedoch am Plan einer Zusammenkunft der beiden Reformatoren auf Einladung Luthers fest. In diesem Fall sei auch ein öffentliches Geleit nicht notwendig, sondern nur die Zusicherung, für die Zeit seines Aufenthalts in Sachsen nicht gegen Karlstadt vorzugehen, sofern er nicht predige oder Versammlungen abhalte.13 Friedrich III. beharrte jedoch auf seiner Meinung und ordnete am 20. März 1525 an, dass Spalatin Luther über den abschlägigen Bescheid des Kurfürsten informieren solle14, was dieser noch am selben Tag mit dem eingangs genannten Schreiben vom 23. März 1525 auch tat.15
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