Nr. 378
Abrechnung des Rektorats Andreas Karlstadts
Basel, 1538, [Mai]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

[a:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv K 8, fol. 9v–10r

Es handelt sich um einen Autographen.

Beilage 1: Eintrag über die Zuwendung eines Stipendiums für Sebastian Lepusculus, 1537, 28. Juli

[a:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv B 1 (Acta et Decreta C 1, 1482–1727), fol. 31r

Es handelt sich um einen Autographen.

[b:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv B 2 (Acta et Decreta C 2, 1482–1659), 53 (Abschrift)
Literatur:

Beilage 2: Kundschaft Hans Karchers vor Andreas Karlstadt als Dekan der Theologischen Fakultät, 1538, 11. Dezember

Handschrift:

[a:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv H 1, Nr. 1 (ehemals Protocollum notarii academici 1538–1548; von der Hand des Universitätsnotars Adalbert Salzmann)

2. Entstehung und Inhalt

Zum Ende seiner Amtszeit war es die Aufgabe des Rektors, Rechenschaft über die Einnahmen, Ausgänge und Außenstände des Rektoratsfiskus der Universität Basel abzugeben. Karlstadt schrieb diese Liste autograph nach dem Ende seiner Amtszeit, vermutlich Anfang Mai 1538, nieder.1 Neben Beilage 1 ist es das einzige Autograph Karlstadts in den Universitätsakten, sodass die Einträge ediert werden. Sie sind ein Ausweis der Finanzverhältnisse, Funktionsweise und Aufgaben einer frühneuzeitlichen Universität. Auch nach der Neuordnung und Neuprivilegierung der Universität im Jahr 1532 als städtische Hochschule bestritt das Rektorat den größten Teil seiner Einnahmen aus dem eigenen Universitätsfiskus (59 Pfund 1 Schilling und 8 Pfennige), der aber nun aus Einnahmen aus den 1525 säkularisierten Klöstern und Stiften bestand und von den Ratsdeputaten für Kirche und Schulen verteilt wurde.2 Eine zusätzliche städtische Finanzierung des Rektorats aus der Stadtkasse erfolgte jährlich an zwei Terminen, zu Mariae Geburt (8. September) und zu Palmsonntag.3 Dem Rektorat wurde augenscheinlich jährlich ein Anteil aus der großen Stipendienstiftung aus dem Nachlass der Maria von Brunn ausgezahlt; die Summe der Stiftung betrug 600 Gulden, im Amtsjahr Karlstadts standen 38 Pfund und 15 Schilling zur Verfügung.4

Weitere Einnahmen generierte das Rektorat aus Immatrikulations- und Siegelungsgebühren.5 Die Gesamtsumme der Einnahmen des Rektorats belief sich auf 129 Pfund, 12 Schilling und 2 Pfennige. Demgegenüber standen Ausgaben in Höhe von 87 Pfund, 18 Schilling und 2 Pfennigen. Zu den Ausgaben gehörten Zahlungen an die Dekane der vier Fakultäten (über 47 Pfund, der höchste Betrag unter den Ausgaben),6 Sonderhonorare für den Universitätspedell,7 Zahlungen an einen Stadtschullehrer8, den Stadtdiener9 und den Überbringer der Gelder aus der Stiftung der Maria von Brunn10, sowie eine Gebühr für die Bulle der päpstlichen Privilegierung aus der Fundationsurkunde von 1460, die wohl auf Grund dessen erhoben wurde, dass auch nach der Neubegründung der Universität 1532 der katholische Fürstbischof von Basel Kanzler der Hochschule blieb.11 Weitere Ausgaben entstanden für die Bereitstellung von Wein für Professoren12, aber auch zur Bewirtung von Gästen der Universität13 oder auch nur für ein (vermutlich zertrümmertes) Gefäß eines Universitätsmitglieds, des Latein- und Griechischprofessors und später berühmten Druckers Johannes Oporinus14.

Nicht unter den Ausgaben aufgeführt ist das Gehalt des Rektors, das er zusätzlich zu seinem Professorengehalt erhielt. Es betrug ein Drittel aller dem Rektoratsfiskus zufallenden Einnahmen sowie weiter nicht festgelegte Gebühren aus den Graduierungen.15 In Karlstadts Amtszeit hätten ihm somit allein aus dem Fiskus etwa 43 Pfund als Einnahmen zugestanden – dies entspricht etwa der Summe von 41 Pfund und 13 Schilling, die dem edierten Eintrag gemäß nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen übrig geblieben war.16

Aufgeführt sind zudem Außenstände der Universität, die vermutlich durch mangelhafte Finanzierungen des Unterhalts von Studenten entstanden waren, die auf der Grundlage von Erbstiftungen an der Hochschule studierten.17 Genaue Gründe sind jedoch nicht überliefert.

Die Abrechnung aus der Amtszeit des Rektors Karlstadt dokumentiert das komplizierte Finanzierungsgeflecht einer frühneuzeitlichen Hochschule. Auch wenn die Neugründung von 1532 die Oberaufsicht über die Verteilung der Gelder in die Hände des Rates gelegt hatte, bestanden weiterhin unterschiedliche Einnahmequellen aus Kanonikaten und damit verbundenen Pfründen, privaten Stiftungen, Zinsen, Graduierungs- und Einschreibgebühren fort. Da die alte Fundationsurkunde nicht aufgehoben war, stand die Universität trotz ihres nun protestantischen Gepräges weiterhin in einem, wenn auch nur formalen, Verhältnis zu Papstkirche und Kaiser. Sie war nicht nur dem gesamten städtischen Bildungssektor, und damit auch den niederen Schulen der Stadt, vorgeschaltet, sondern in Basel der Ort, an dem die Diskussionen über eine Union der oberdeutschen und Schweizer Kirchen und über eine Konkordie mit Wittenberg stattfand.

In der mitedierten Beilage 1 bestätigt Karlstadt autograph in seiner Funktion als Rektor der Universität am 28. Juli 153718 gemeinsam mit ihren moderatores19 ein Stipendium für Sebastian Lepusculus20, Lateinschullehrer (ludomagistro) an St. Theodor in Kleinbasel21. Das Stipendium beruht auf der Stiftung der Maria von Brunn22. Über seine Höhe ist nichts ausgesagt, es betrug aber laut späterer Quellenaussagen 30 Gulden.23 Lepusculus wird unter Zusicherung der testierten Bedingungen verpflichtet, innerhalb eines Jahres theologische Lektionen anzuhören und die Prüfungen zur Erlangung der festgelegten akademischen Grade abzulegen.24 Im ursprünglichen Schreiben hatte Karlstadt den Platz für den Vornamen von Lepusculus freigelassen und später mit anderer Tinte nachgetragen. Dies könnte darauf deuten, dass ihm der neue Student der Theologie bis dahin nicht bekannt war. Lepusculus wurde 1539 zum Baccalaureus promoviert.25

Beilage 2 gibt Auskunft über die juristische Funktion von Universitätsmitgliedern. Hieronymus Artolphus26 als Rektor der Universität Basel bekundet öffentlich die vor dem Dekan der theologischen Fakultät, Andreas Bodenstein von Karlstadt, abgelegte Kundschaft27 des Weinschenks Hans Karcher vom 11. Dezember 1538 in seiner Rechtsauseinandersetzung mit Batt Richolff28, Sohn des Gilg Richolff29, Kaplan zu St. Peter. Karcher hatte Karlstadt in seiner Funktion als Dekan und Mitglied der Universitätsregenz und somit beeideten Amtmann angerufen, der auf seine Anzeige hin beide Parteien verhörte. Gilg Richolff und Karcher waren zu einer Zeit, an die sich Karlstadt nicht mehr exakt erinnerte, in sein Haus gekommen, um unter seiner Zeugenschaft die Schulden von Batt Richolf, Gilgs Sohn, festzuhalten. Eine Quittung über die Schulden wurde zunächst von Karcher als ungenügend abgelehnt, später gab Gilg dann doch eine solche, möglicherweise modifizierte Quittung zur Zufriedenheit der Gegenseite ab, die vom Salzschreiber Junge im Salzhaus30 erstellt wurde. Niedergeschrieben wurde die Kundschaft durch den Universitätsnotar Adalbert Salzmann.31 Sie ist Ausdruck der Rechtstätigkeit von Universitätsorganen wie Regenz und Konsistorium in Fragen von Schuld- und Erbstreitigkeiten.32


1Zu Karlstadts Rektorat von Mai 1537 bis 30. April 1538 vgl. Matrikel Basel 2, 15 u. 507. Zur genaueren Datierung des Stücks vgl. KGK 378 (Anmerkung). Zur Rechenschaftspflicht des scheidenden Rektors über die Finanzen gegenüber der Regenz und seinem Nachfolger vgl. Thommen, Geschichte 314f. Beilage 2. Die Regenz der Universität war ihre höchste Verwaltungsbehörde und ihr oberster Gerichtshof. Sie bestand aus dem Rektor, den Dekanen der vier Fakultäten und weiteren Professoren, die kooptiert wurden. Als Gericht war sie für die Schlichtung von Schuld- und Erbstreitigkeiten zuständig. Sie regelte die Ansetzung der Universitätsferien und hatte die Aufsicht über die Schulen der Stadt; 1556 erhielt sie vom Rat zudem das Privileg der Aufsicht über den Büchermarkt und der Bücherzensur. Mit der Neuprivilegierung von 1532 zog der Rat viele vormals der Universität gehörige Gerechtsame an sich, sodass nur die Gerichtsfragen über Schuld- und Erbstreitigkeiten bei den Universitätsgerichten der Regenz und des Konsistoriums verblieben. Vgl. Thommen, Geschichte, 37–42.
3Insgesamt 24 Pfund und 3 Schilling. Vgl. KGK 378 (Anmerkung) und KGK 378 (Anmerkung).
11Zu dieser rechtlichen Konstruktion vgl. KGK 378 (Anmerkung).
18Im Vorjahr, im Juli 1537, verfasste Karlstadt ein Schreiben an den erfahrenen Universitätskollegen Bonifacius Amerbach mit der Bitte, ihm die Formalitäten für die Ausstellung einer Quittung über die Auszahlung des Stipendiums zu erklären. Vgl. KGK 374 (Textstelle).
19Zu den moderatores gehörte auch der vom Rat der Stadt delegierte Verwaltungsapparat in Form der Deputaten. Zu diesen siehe KGK 354 (Anmerkung) und KGK 378 (Anmerkung).
20Sebastian Lepusculus (1501–1576), bereits 1520 in Basel imm., Lehrer an St. Theodor in Kleinbasel, 1538 am Alumneum (einer Vorstufe des Pädagogiums), war zudem in dieser Zeit Student Karlstadts, der ihm 1537 seine hebräische Bibel überließ. Unter Karlstadts Vorsitz disputierte Lepusculus am 12. Februar 1540 über den theologischen locus der abnegatio (Selbstverleugnung im Sinne der Gelassenheit). Vgl. KGK 387 (Textstelle). 1541 Magister artium, 1542 Professor der Logik, 1546–1548 Prediger in Augsburg (zusammen mit Hieronymus Güntz dorthin delegiert, der jedoch noch im selben Jahr in die Schweiz zurückkehrte, siehe KGK 378 (Anmerkung)), 1550 Professor für Griechisch in Basel, 1556 für Hebräisch, 1560 als 1. Diakon am Münster. Zur engen wissenschaftlichen Verbindung zu Karlstadt vgl. auch KGK 371, sowie Barge, Karlstadt 2, 611–613 Nr. 56; Bubenheimer, Consonantia, 259 Anm. 36; Kaufmann, Mitte der Reformation, 33; Thommen, Geschichte, 358; Burckhardt, Gast, 292 Anm. 59. Lepusculus' Baccalaureat ist im Jahr 1539 verzeichnet (StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv F 4,1 Promotiones 1532–1604, [unfol.]).
21Heute der rechtsrheinische Teil der Stadt Basel.
22Zu Maria Brunn und der von ihr begründeten Stiftung für Universitätsstipendien vgl. KGK 378 (Anmerkung).
24Mit Antritt des Stipendiums verpflichteten sich die Stipendiaten zum fleißigen und ordnungsgemäßen Studieren. Siehe KGK 378 (Anmerkung).
25StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv F 4,1 (Promotiones 1532–1604). Eine genauere Datumsangabe findet sich nicht. Auffällig ist, dass in derselben Akte zwischen 1536 und 1541 neben Lepusculus nur zwei weitere Baccalaureuspromotionen und drei Magisterpromotionen an der Universität Basel erfasst sind. Hierzu bereits Barge, Karlstadt 2, 484f. Anm. 230.
27Eine Kundschaft ist das Protokoll der gerichtlichen Befragung durch das Ratsgericht. Vgl. Schweizerisches Idiotikon 3, 354 s.v. chundschaften; , Reformation, 451f.
30Zum Amt des Salzschreibers und zum Salzhaus als Handelshaus für Salz siehe KGK 378 (Anmerkung) und KGK 378 (Anmerkung). Warum die Quittung dort erstellt wurde, ist unbekannt.
32Vgl. Thommen, Geschichte, 37–40.

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