Nr. 183
Von den Empfängern, Zeichen und Zusagen des heiligen Sakraments des Fleischs und Bluts Christi
Wittenberg, [[1521, Juli/August]]

Einleitung
Bearbeitet von Ulrich BubenheimerAlejandro Zorzin

1. Überlieferung

Frühdrucke:

[A:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Von den Empfahern : zeychen: ∥ vnd zuſag des heyligenn ∥ Sacraments fleyſch ∥ vnd bluts Chꝛıſti. ∥ Vuittemberg. ∥
Wittenberg: [Melchior Lotter d. J.], [1521].
4°, 14 Bl., a4–b4, c6 (a1v und c6v leer).
Editionsvorlage:
HAB Wolfenbüttel, H 67.4° Helmst. (25).
Weitere Exemplare: SUB Göttingen, 8 Th. Th. II, 498/11. — BSB München, Res. 4° Polem. 3340,27. — BNU Strasbourg, R 104996. — HAAB Weimar, 7/C1/18. — HAB Wolfenbüttel, A: 104.4 Theol. (8). — HAB Wolfenbüttel, H: Yv 2431.8° Helmst. (3). — UB Tübingen, Gf 1008c. 4°.
Bibliographische Nachweise:

Auf dem Titelblatt des Exemplars der BSB München findet sich unterhalb der Ortsangabe »Vuittemberg« folgende hsl. Notiz: »Andreas Zeitlasz1 von Carlstadt∣ pie scripsit hoc loco.« Und darunter: »Man kan wol recht predigen und schreyben unnd ∣ doch den fůchs nit recht beißen«. Bei diesem Exemplar scheint eine »Mischbindung« zwei verschiedener Werke vorzuliegen; mit fol. B1r beginnt ein anderer Text. Das Exemplar der HAAB Weimar widmete Karlstadt (auf dem Titelblatt) »Seynem lieben bruder ∣ Endres Hildner«. Die Brüder Johannes und Andreas Hildner (aus dem fränkischen Lichtenfels) waren jeweils 1506 und 1509 in Wittenberg immatrikuliert worden.2Zum hsl. auf fol. A1v des Exemplars der BNU Strasbourg eingetragenen lateinischen Grußwort s. die hier edierte Beilage.

[B:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Uon den empfa⸗∥hern, zaychen/ vnd zůſag des hailigen ∥ ſacraments flaiſtch vn̄ ∥ blůts Chꝛiſti. ∥ [HS]
[Augsburg]: [Erben Erhard Oeglin], 1521.
4°, 11 Bl., A4, B4, C3 -- HS.
Editionsvorlage:
BSB München, 4° Hom. 340.
Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, 97.6 Theol. (6).
Bibliographische Nachweise:

Augsburger Nachdruck des Wittenberger Erstdrucks A, der dessen Layout und Bibelstellenangaben in Marginalien übernimmt.

[C:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Uon den Empfa⸗∥hern:zaichen:vnd zůſag des ∥ hailigen Sacraments/ flaiſtch vnd blůts ∥ Chꝛiſti. ∥ [HS]
[Augsburg]: [Silvan Otmar], [1521].
4°, 11 Bl., A4, B4, C3 -- HS.
Editionsvorlage:
BSB München, 4 Polem. 542.
Weitere Exemplare: HAB Wolfenbüttel, 96.14 Theol. (11).
Bibliographische Nachweise:

Nachdruck des Wittenberger Erstdrucks A ohne Marginalien; die Bibelstellenangaben wurden in den Fließtext eingefügt. Jedoch fehlt der im Erstdruck A (fol. c4r) als Marginalie wiedergegebene Begriff »Cophinus Aegyptius« und das in Anlehnung an Hiob 13,16 in A (fol. b3r) als Marginalie hervorgehobene »Scio quod non stabit in conspectu eius hypocrita«. In diesem Augsburger Nachdruck C wurde (auf fol. c1r, 9. Zeile) ein Nebensatz ausgelassen, der auch in den beiden Straßburger Nachdrucken D und E fehlt.

[D:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
⁌ Von den Empfa⸗∥hern:zeichen:vnd ∥ zůſag des heyligē Sacra∥ments/fleyſtch vnnd ∥ blůts Chꝛiſti. ∥ [TE und HS]
[Straßburg]: [Johann Prüss d. J.], [1521].
4°, 14 Bl., A4, B4, C6 (C6v leer) -- TE und HS.
Editionsvorlage:
SB-PK Berlin, Cu 1221.
Weitere Exemplare: SLUB Dresden, Hist.eccl.E. 242,48.
Bibliographische Nachweise:

Druck ohne Marginalien, der die Bibelstellenangaben in den Fließtext einfügt. Vorlage für diesen Nachdruck ist C.

[E:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Von den empfahern:zeichen: ∥ vnd zůſag des heıligē Sacraments/ fleiſtch ∥ vnd blůts Chꝛiſti. Auch von anbettūg ∥ vnd eer erbietūg der zeichen des ∥ Neüwen Teſtaments. ∥
[Straßburg]: [Erben Matthias Schürer], [1521/1522].
4°, 20 Bl., A4–E4 (E4v leer).
Editionsvorlage:
StB Augsburg, 4° Th H 542.
Weitere Exemplare: BSB München, 4° Th H 542.
Bibliographische Nachweise:

In diesem Straßburger Sammeldruck wurden die beiden ersten im Jahr 1521 veröffentlichten Abendmahlsschriften Karlstadts, KGK 183 (fol. A1v–D1v) und KGK 204 (fol. D1v–E4r), zusammengestellt. Der Nachdruck bietet keine Marginalien; die Bibelstellenangaben sind in den Fließtext eingefügt. Während die erste Schrift ihre Widmung an Nikolaus Demuth mit Datumsangabe auf »Johannis Baptistae« (24. Juni) beibehielt, wurde bei der zweiten Schrift die auf den 1. November datierte Widmung an Albrecht Dürer weggelassen. Dieser Straßburger Nachdruck folgt in der Wiedergabe der ersten Schrift (durch Übernahme einer Auslassung Otmars, jedoch ohne einen markanten Fehler im Straßburger Nachdruck von Prüss zu kopieren) der Augsburger Vorlage C.

Editionen:

Literatur:

Beilage: Lateinisches Grußwort zu Von den Empfängern des Sakraments

Handschrift:

[a:]BNU Strasbourg, R 104996, fol. A1v (s. oben Vorlage A)

Auf der freien Rückseite des Titelblatts wurde handschriftlich ein lateinischer Text eingefügt. Es ist kein Autograph Karlstadts, sondern wurde von einem Unbekannten geschrieben, der zahlreiche Abkürzungen verwendet, die in der spätmittelalterlichen Schreibtradition stehen. Dieser Befund spricht für eine Datierung der Handschrift in die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts. Das Exemplar des Druckes, das jetzt als Einzeldruck aufbewahrt wird, war zu einem früheren Zeitpunkt in einem Sammelband eingebunden. Der Text ist in 16 Zeilen geschrieben. Am linken Rand wurde er von einem Buchbinder beschnitten, so dass jeweils am Anfang der Zeilen 2 bis 16 ein Textverlust von einem bis mehreren Buchstaben eingetreten ist.

Thomasius bemerkt zu seiner Edition: »Aus dem MSC. des Autoris [scil. Carolstadts] wird hier beygefügt eine kurtze Vorrede so er in mein Exemplar mit eigener hand geschrieben […].«3 Ob Thomasius die Handschrift a vorlag oder nicht, lässt sich nicht beantworten. Die wenigen, im textkritischen Apparat vermerkten Textvarianten von der Edition des Thomasius ergeben in dieser Hinsicht kein eindeutiges Bild. Zwar meinte Thomasius, die von ihm verwendete Handschrift sei von Karlstadts Hand geschrieben gewesen. Doch er könnte die Handschrift auch irrtümlich Karlstadt zugeschrieben haben.

Der vorliegenden Edition ist die Handschrift a als die ältere Überlieferung zu Grunde gelegt. Die Textlücken dieser Handschrift wurden nach der Edition von Thomasius ergänzt. Ebenso wurden zwei Schreibfehler in der Handschrift a nach Thomasius korrigiert.

Die bisherige Forschung sieht in Karlstadt den Verfasser,4 was die Verwendung der 1. Pers. Sg. nahezulegen scheint. Allerdings weist der Text keinerlei inhaltliche und sprachliche Merkmale auf, die eine Zuschreibung an Karlstadt zwingend erscheinen ließen.

Edition:

2. Entstehung und Inhalt

Der Widmungsbrief von Karlstadt an seinen Oheim Nikolaus Demuth,3 ist auf den 24. Juni 1521 datiert. Die Drucklegung der Erstausgabe könnte noch im Juli 1521 fertig gewesen sein.

Nach Karlstadts Rückkehr von seinem Aufenthalt in Kopenhagen (Ende Mai/Anfang Juni 1521) geht es ihm in Von den Empfängern des Sakraments vor allem darum, Laien die ihnen durch die »Pfaffen« eingeprägte Scheu vor einer Teilnahme am Abendmahl zu nehmen; v. a. ihre Befürchtung, des hlg. Sakraments nicht würdig zu sein, wenn sie nicht vorher die ihnen kirchlich gebotene Privatbeichte ablegten.4 Als anstößig und fehl am Platz empfindet er die in der Messliturgie von den Teilnehmenden auf sich zu beziehende Demutsformel »Non sum dignus« (Mt 8,8). Damit nimmt Karlstadt ein Thema auf, das er schon am Beispiel der Maria Magdalena in der Schrift Wasser (KGK III, Nr. 162) angeschnitten hatte.5 Nun hebt er hervor, dass ihr Fall mit der Aussage des Paulus im Brief an die Römer übereinstimme: wo die Sünde übergeflossen ist, da war die Gnade noch mächtiger (vgl. Röm 5,20).

In seiner Darlegung will Karlstadt zwei Fragen klären: (I) Ob jemand seiner Sünden wegen dem Sakramentsempfang fernbleiben soll; (II) welchem der beiden für das Sakrament konstitutiven Aspekte (göttliche Verheißung, bzw. sichtbare Zeichen) der höhere Stellenwert zukomme. Die erste Frage,6 auf die er schon im Widmungsschreiben an Demuth eingeht, erörtert er auf neun Seiten (fol. A3r–B3r); der zweiten widmet er 13 ½Seiten (fol. B3v–C6r).

Zu (I) referiert er biblische Stellen, mit denen Abschreckung vom Sakramentsempfang betrieben werde. Er entkräftet sie durch Verweis auf Jesu Umgang mit Sündern; wer gesündigt hat, bedürfe nicht mehr, als es zu erkennen und sich vertrauensvoll Jesus zuzuwenden. Das Beispiel Maria Magdalenas (vgl. Lk 7,368,2) bestätige die Aussage von Paulus, »[…] wo die Sünde übergeflossen ist, da war die Gnade noch mächtiger« (Röm 5,20). In allegorisierender Interpretation fügt Karlstadt weitere biblische Belegstellen hinzu. Als Fazit hält er fest, dass Christus für die Sünder gestorben sei und ihnen sein Sakrament zugute verordnet habe. Wer Christi Fleisch esse, soll wissen, dass der ihm Sünden vergibt. Wer das in festem Glauben tut, empfängt das Sakrament in würdiger Weise. Desweiteren kritisiert Karlstadt sinnlose Versuche, sich mittels guter Werke Gott gegenüber besser stellen zu wollen. Zu würdigem Empfang sei Bekennen eigener Schuld und Fühlen eigener Wunden ausreichend; Christus rufe alle, die beschwert sind, zu sich (Mt 11,28).7 Karlstadt wendet sich gegen eine auf Beichtzwang basierende klerikale Bevormundung der Laien.

Vor Erörterung der zweiten Frage (II) formuliert er vier klärende Vorbemerkungen zu üblichen, von ihm als ebenbürtig verwendete Bezeichnungen: (1) Brot bzw. Fleisch und Blut, oder auch Leib, (2) Verheißung, Verbündnis bzw. Zusage oder auch Wort. Keiner solle sich daran stören, wenn er mit vielen Worten das »eine Ding« bespreche. (3) Bei den Einsetzungsworten (Lk 22 bzw. Mt 26) werde jeweils Brot und Zusage (von Sündenvergebung) genannt; 1. Kor 11 erwähne den Leib, der »zerbricht, […] abgeht, verdirbt und stirbt«. (4) Die Begriffe Brot, Fleisch und Blut Christi würden biblisch »Zeichen« genannt. In Joh 3,13–15 beziehe sich Christus auf ihn selbst, wenn er auf die alttestamentliche Episode von Moses und der anzusehenden ehernen Schlange verweist, die als Zeichen aufgestellt wurde. Alle bisherigen (biblischen) Zeichen seien vergangen und aufgehoben in diesem, das der Herr selbst ist. Im Anschluss daran setzt Karlstadt sich mit einer Position auseinander, die eine Zeichenhaftigkeit der Eucharistieelemente mit essender Teilnahme derselben verbindet. Dagegen argumentiert Karlstadt, dass im Anschluss an Joh 3 ein Ansehen derselben für ihre Wahrnehmung als (göttliches) Zeichen ausreiche. Auch im Alten Testament wäre der Regenbogen ein nur zu sehendes Zeichen gewesen, obwohl bei verschiedenen weiteren atl. biblischen Zeichen auch das Greifen derselben belegt sei.

In einem knappen Schlussabsatz fasst er als Ergebnis zusammen, dass es zum würdigen Empfang ausreiche, die eigene Sündhaftigkeit erkannt zu haben und zu bereuen, im alleinigen Vertrauen auf die göttliche Vergebungszusage (»für euch gegeben […] zur Vergebung eurer Sünden«). Dieses Verheißungswort sei wichtiger als die mit ihm verbundenen Zeichen. Im Abendmahl komme Gottes Heilszusage ein höherer Stellenwert zu als den an sie erinnernden und bekräftigenden Zeichen (fol. C6r).8

In dieser ersten Publikation zur Eucharistie-Thematik bezieht sich Karlstadt durchgehend auf das Brot (Fleisch, Leib). Auf den Kelch (Blut) geht er nicht gesondert ein. Zentrale Zusage an die Teilnehmenden (Empfänger) ist die Sündenvergebung. Die Erfüllung der göttlichen Verheißung illustriert Karlstadt an biblischen Beispielen, die er in allegorisierender Interpretation vorträgt: z. B. Jakobs Angst vor Esau und deren beider Versöhnung (1. Mose 32 f.); das Vertrauen Moses auf Gottes alleiniges Handeln gegen die Ägypter (2. Mose 14). Ein würdiger Empfänger bedürfe nichts weiter als seine Sünden zu fühlen – seinen Esau (als Sinnbild für den alten Adam) oder die Ägypter (als Sinnbild für seine bösen Taten), in vollem Vertrauen auf die Erfüllung der göttlichen Vergebungszusage (an welche ihn die Zeichen erinnern).


2Vgl. AAV, 19a und 29a.
3Zu ihm vgl. MBW 11, 344 f. Als Propst des Augustinerchorherrenstifts Neuwerk (in Halle) stand Demuth (um 1495–nach 1543) Ebf. Albrecht von Magdeburg beratend zur Seite. Im Januar 1521 war Demuth in Wittenberg, wo er Karlstadt um Vermittlung eines Gesprächs mit Luther bat. Ebf. Albrecht war im Zusammenhang mit der Anfang Januar 1521 erlassenen Bannbulle gegen Luther zum Inquisitor bestellt worden, so dass auch für Karlstadt die Kontaktpflege zu seinem Oheim Demuth (in Halle) wichtig blieb. Vgl. Barge, Karlstadt 1, 241.
4Karlstadts für eine am 12. Juli 1521 stattfindende Promotionsdisputation erstellte Thesenreihe zum Brotsakrament und dessen Verheißung (vgl. KGK 184), beginnt er mit der Aussage: Allein Sünder würden das Brot würdig (digne) essen, weil es für Sünder eingesetzt wurde (vgl. These 1 f. in KGK 184). In einem der Beichte gewidmeten Schlussteil dieser Thesenreihe (Th. 25–31 in KGK 184) übt Karlstadt explizit Kritik an dem Dekretale omnis utriusque sexus fidelis – die zur Privatbeichte vor der alljährlichen Eucharistieteilnahme zu Ostern verpflichtete. Eine solche durch kirchliche Gebote gefestigte, tiefsitzende Scheu der Gläubigen vor dem Empfang des Sakraments, schrecke sie – entgegen der Absicht Christi – von einer Teilnahme daran ab.
5Vgl. KGK III, Nr. 162, S. 246, Z. 17–21.
6Dem Thema hatte Luther am 28. März 1521 seine Predigt am Gründonnerstag (cena domini) gewidmet, vgl. Von der würdigen Empfahung des heiligen wahren Leichnams Christi (Erstdruck von Rhau-Grunenberg VD 16 L 6571), WA 7,692–697: »[…] das heylig sacrament sucht (als sanct August'inus' sagt) ein hungrige, duerstige, begirige seele, die nach yhm vorlangen hab […]. Nu sihe wie fernn sie [= die Geistlichen] gefaren seyn von der strassen, die unß gelert haben zu dem sacrament wirdig zugehn auff die maße, das wir sollen gantz reyn seyn und haben uns bloed, schuchtern gemacht, […], das wenig leuth mit lust und begirden dahynn gahn, darumb das sie ymer furchten, sie seyn nit reyn und wirdig gnug […]. gottis gnaden und sacrament, wilchs er nit mag noch wil geben den gedrungen, getzwungen, hergenoettigten durch gepott und gesetz, sondern den begirigen, selb kummen, duerfftigen, vorlangenden hertzen, wie er sagt Matt. 11 [V. 12]. ›Das hymellreych leydet gewalt und die geweltigen reyssen es zu sich von der zeyt an der predig Johannis, das ist: die weyl sanct Johannis dem volck sein sundt und geprechen eroffnet (wilchs sollenn alle prediger thun), ßo wirt yhn ßo gach [= jäh] nach dem reych gottis und seyner hulff, das sie gleych mit gewalt hyntzudringen unnd reyssen es zu sich. Solche geyster hatt auch gott lieb und sein yhm wilkummen, die also von yhren sunden und geprechen gejagt werden wie ps. 39. sagt ›Wie ein gejagter hirsch begirig ist nach eynem frischen prun wasser, ßo vorlangt auch meyn seele nach dir, meyn gott.‹ « Im August 1521 wurden in einem Baseler Sammeldruck Predigten Luthers (darunter diese Gründonnerstagspredigt) und Karlstadts Tugend Gelassenheit veröffentlicht; vgl. KGK III, Nr. 166, S. 386, Druck [G].
7Karlstadt nimmt hier den Ende 1520 in seiner Antwort an Franciscus Seyler (vgl. KGK III, Nr. 162) behandelten gnaden-theologischen Aspekt der vorrangigen Hinwendung Christi an die Sünder erneut auf. Seyler gegegenüber hatte er klargestellt, dass Christus in seiner Eigenschaft als Arzt primär den Kranken zur Hilfe komme.
8Im Sermon vom Neuen Testament (gepredigt Anfang April 1520; Druck Ende Juli 1520) hatte Luther zu verstehen gegeben, dass Gottes Verheißungen wichtiger seien als die jeweils damit verbundenen (biblischen) Zeichen. Das Testament (als Legat Christi) sei wichtiger als das Sakrament (Siegel desselben). Luther verdeutlicht das mittels Verweis auf verschiedene Zeichen: Noah (Regenbogen), Abraham (Beschneidung), Gideon (Schaffell), bzw. Christus (Brot und Wein). Er unterstreicht auch, dass die beste und einzige Vorbereitung auf die Messe darin bestehe, ihrer zu bedürfen, sie zu begehren (vgl. WA 6, 376). Zum Thema einer Vorbereitung zur Teilnahme am Sakrament vgl. Luthers Sermo de digna praeparatione cordis (WA 1, 329–334); darin bezeichnet Luther es als schädlichen Irrtum, dass ein Mensch zum Sakrament gehe im Vertrauen darauf, vorher gebeichtet zu haben.

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