1. Referenz
Handschrift:
Stempel, nach alter handschriftlicher Foliierung fol. 6r
Urkundenabschrift von unbekanntem Schreiber, heute in dem Bestand »Kopiale der Statthalter und heimgelassenen Räte«. Der Band Nr. 129, in welchem die hier erwähnte Urkundenabschrift enthalten ist, sammelt zahlreiche Einträge datiert vom 23. Mai bis zum 27. Juni 1519. Er trägt folgende alte Aufschrift: »Vormarckt was meyns gnedigen herren hertzog Georgen zu Sachssen etc. heymgelassene rethe – hier Seyffridt von Luttichaw [Lüttichau] ritter, Sigmundt von Maltitz, Jocoff von Schonberg [Schönberg] hoffmarschalt und Sigmundt von Miltitz in seyner furstlichen Gnaden abwesen ausgericht haben«.1
Literatur:
- Barge, Karlstadt 2, 615.
2. Inhaltliche Hinweise
Die Verhandlungen mit Eck wurden im Oktober und November 1518 von Luther in Vertretung für Karlstadt geführt, und auch wenn die Leipziger Universität und der Herzog um Genehmigung der Disputation gebeten wurden, gibt es keine Hinweise auf eine aktive Beteiligung von Karlstadt an der Verhandlung.2 Die erste Weigerung der Leipziger Universität, die Schiedsrolle für die vorgesehene Disputation zu übernehmen, richtete sich direkt an Eck, an Karlstadt erging sie jedoch nur über Luther.3 Die endgültige Zulassung der Disputation seitens der Universität Leipzig wurde nur an Eck gesandt,4 während Luther bekanntlich zwischen Februar und Mai 1519 um Genehmigung bat, selbst an der Disputation teilnehmen zu dürfen.5 Nicht nur Luther6, auch der Herzog bestätigte in seinem Antwortschreiben vom 23. Mai, Karlstadt habe nie offiziell um eine Erlaubnis ersucht; nur Eck hatte diese im Namen beider Disputanten erbeten und erhalten.7 Erst kurz danach soll Karlstadt dem Herzog geschrieben haben. Einen Hinweis darauf gibt ein auf den 3. Juni 1519 datierter Eintrag in einer Urkundenabschrift, der das Eintreffen der – heute verschollenen – Bitte des Wittenberger Theologen um einen Geleitbrief für ihn und seine Begleiter belegt und damit den ersten unmittelbaren Kontakt zwischen Karlstadt und Herzog Georg von Sachsen hinsichtlich der Leipziger Disputation dokumentiert: »Freytag nach Ascensionis domini8[…] haben die Rethe Meynem g. h. doctor Andreas Bodenstein von Karlstadt schriefft, bey seynem bothen, beneben yrem schreyben zugeschikt. In welchem er eyn vhelich sicher ungeferlich glait fur sich und die synen zur disputation gegen leyptzigk zu khommen gebethen.«9 Die Antwort Herzog Georgs folgte wenige Tage später (KGK 129).