Nr. 373
Gutachten über die Verbesserung der Lehrpläne an der Theologischen Fakultät der Universität Basel
Basel, 1536, [Ende?]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

[a:] StA Basel-Stadt, Erziehung X 2, Nr. 1 (autograph, ungez. Blätter)

Ursprünglich als Faszikel R.II.A. in StA Basel, Ratserkanntnisse und Mandate (1529–1589) verzeichnet.1 Neuordnung in Erziehungsakten durch den Archivar Friedrich Rudolf Wackernagel.

[b:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv I.1, Allgemeines und Einzelnes, Mappe 1549–1699, Nr. 2, fol. 2v–4r

Eine Abschrift von a, ungez. Blätter.

[c:] StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv C 1, Archivium Academicum I (1459–1634), fol. 67r–68r

Eine Abschrift.

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Karlstadts Gutachten über die Verbesserung der Lehrpläne der theologischen Fakultät befindet sich in einem Faszikel mit zwei weiteren Gutachten, die in einem chronologischen und inhaltlichem Zusammenhang stehen: dem Gutachten von Petrus Pitrellius2 und Bonifatius Amerbach3 für die juristische Fakultät4, das als einziges eine zeitgenössische Datierung auf das Jahr 1536 aufweist, sowie dem des Sebastian Sinckler5 für die medizinische Fakultät6. Ein früheres Gutachten des Johannes Oekolampad aus dem Jahr 1529 oder 1530 ist dem Faszikel vorangestellt. In den beiden anderen abschriftlichen Überlieferungen ist es in das Faszikel als erstes Gutachten integriert.7

Da Karlstadt sein Dekanat an der theologischen Fakultät, ebenso wie der Jurist Pitrellius seine Professur, im Mai 1536 antrat, müssen die Gutachten danach erstellt worden sein.8 Alle drei Gutachten stehen im Zusammenhang mit den Versuchen einer Lehrplanreform nach der Wiedereröffnung der Universität 1532. Im Zentrum des Theologiestudiums an einer protestantischen Hochschule steht Karlstadts Konsil gemäß als primäre Quelle selbstverständlich die Bibel. Sie ist der Ausgangs- und Mittelpunkt der Lehre. Karlstadt bietet aber einige Schwerpunktsetzungen in Lektüre und Auslegung bestimmter Bücher und Kapitel, die eine übergeordnete Bedeutung im Studium erlangen. An erster Stelle stehen die Schöpfungsgeschichte samt Sündenfall,9 die in Parallele zu den Aussagen Christi zum Paradies gelesen werden sollen.10 Aus dem 3. und 5. Buch Mose stehen Passagen zu Opfern, Priestertum und Strafen Gottes im Zentrum.11 Diese Texte bildeten die Grundlage für die Diskussion von Fragen der Sakramentenlehre, der Bann- und Kirchengerichtsbarkeit und der Aufgaben eines Predigers. Die Lektüre der beiden Chroniken und des Buches Richter sollen die Geschichte des Volks Gottes samt seiner Sitten, aber auch den Untergang der Gottlosen vermitteln. Wenige Jahren nach der Schlacht von Kappel am 11. Oktober 1531 sollten diese biblischen Bücher für die jungen protestantischen Gemeinden in der Schweiz ein Traditionsmuster der Selbstvergewisserung bilden, zugleich lieferten sie eine Negativfolie zur Delegitimierung der Religionsgegner. Psalmen und Propheten sollten hinsichtlich von Passagen, die Christus (bzw. den Messias) betreffen, und solchen mit Aussagen zum Gesetz durchleuchtet werden.

Das Neue Testament sollte als Ganzes gelesen werden, allerdings mit besonderem Augenmerk auf dem Johannesevangelium, das Karlstadt bereits in der Vergangenheit oftmals zur geistlichen Interpretation herangezogen hatte, auf der Apostelgeschichte sowie auf Römer-, Korinther- und Hebräerbrief.

Nach den inhaltlichen Schwerpunktsetzungen des Theologiestudiums folgen Erläuterungen zur Methodik. Der rhetorischen Statuslehre gemäß sollten zuerst die Bedeutung der Worte (besonders die dunkler Stellen) und ihre Inhalte (argumenta) erklärt werden.12 Daraufhin folgen stilistische Fragestellungen, die dem status qualitatis (nach der Beschaffenheit des Materials) nachgehen, also einerseits der Bestimmung der Tropen (Metaphern, Allegorien, Synekdochen etc.), andererseits der Figuren bzw. Schemata, d.h. Wortstellungen, Emphasis, Synkope, Gemination, Hyperbel, Ausdrücke von Verwunderung und Zweifel etc.13 Ob Karlstadt hier auch über das Rhetorische hinausgehend an eine Diskussion der figuralen Rede, d.h. der Verwendung heilsgeschichtlich relevanter Typologien dachte, ist nicht deutlich.14 Es ist nach dem Zweck der Rede zu fragen (causa finalis), dann seien Stellenvergleiche anzuführen. Widerspricht eine Stelle der (christologischen) Auslegung, so ist sie durch andere Schriftstellen oder, wenn dies nicht erfolgreich ist, durch Analogiebildung mit Inhalten der Glaubenslehre in Einklang zu bringen. Der nächste Schritt ist die ethisch-theologische Anwendung der Lehre auf die eigene Alltagswelt zur Bestätigung der eigenen guten Sitten, aber auch im Kampf gegen den Teufel und die Ungerechtigkeit, die ein Zeichen des teuflischen Gebäudes sei. Methodik und Inhalte seien in donnerstäglichen Disputationen einzuüben, wobei Disputant und Respondent die Inhalte von Argument und Gegenrede aus der Heiligen Schrift ziehen sollten. Seien den Schülern am Ende der Lektion Zweifel an der Exegese oder am Vortrag des Lehrstoffs geblieben, hätten sie das Recht, Fragen an den Lehrer zu stellen.

Dem Gutachten schließt sich ein lateinisches Anschreiben Karlstadts an den Theologieprofessor Simon Grynaeus15 an. Karlstadt bittet ihn um Annahme des – ausweislich dieses Schreibens – von ihm erbetenen oder angeordneten (»precipisti«) Gutachtens, das Grynaeus besser geschrieben hätte. Karlstadt habe ein doppelseitig beschriebenes Blatt Papier (einen gefalteten Bogen) gesandt, die zweite Seite enthalte einen Plan, der nicht für die Basler Lehranstalt geeignet sei. Es stehe Grynaeus frei, beide anzunehmen oder abzulehnen. In welcher Funktion Grynaeus die Gutachten angefordert haben könnte, ist nicht klar. Erst im folgenden Jahr wird er Dekan der artistischen Fakultät, steht mit diesem Amt aber in der universitären Rangfolge unter Karlstadt. Grynaeus war 1538 aktiv an der Ausarbeitung einer Studienreform beteiligt.16

Eine Reaktion des Basler Rates auf das Gutachten ist nicht bekannt. Möglicherweise handelte es sich um eine universitätsinterne Diskussion, die im Vorfeld von Abstimmungsprozessen mit dem Rat erfolgten. Dies würde auch die möglicherweise intern ausgesprochene Aufforderung des Grynaeus an seine Universitätskollegen, die genannten Gutachten zu verfassen, erklären. Bei einem Vergleich mit zeitgenössischen Lehrplänen wie dem der Universität Wittenberg von 153317 fällt auf, dass, während Karlstadts Plan die theologische Lehre allein auf Bibellektüre konzentriert, in Wittenberg weiterhin die Lesung von Augustins De spiritu et litera angeordnet ist, die bei Karlstadt in Basel keinerlei Erwähnung findet. Interessanterweise heben die Wittenberger nahezu die gleichen Bücher zur wiederholten Lesung hervor wie Karlstadt: Genesis, Psalmen, Jesaja, Römerbrief und Johannesevangelium.18 In Basel treten aber nicht nur die historischen Bücher zur Selbstvergewisserung und Identifikation der Stadtgemeinde hinzu, die Lektüre wird zudem auf bestimmte Abschnitte biblischer Bücher unter thematischen Aspekten – Schöpfung, Paradies, Gesetz, Opferlehre, Priestertum, Christozentrik – fokussiert.19 Dabei fällt auf, dass sich diese Themenauswahl mit Inhalten von Karlstadts Werken überschneidet, die sich mit Opfer- und Abendmahlslehre, dem Priestertum der Laien und Aufgabe und Funktion des Priesters/Predigers, mit Gesetzes- und Bannfragen, dem alten Adam, der Heiligung der Seele und Christusförmigkeit des gelassenen Gläubigen beschäftigten.

Die genauen methodischen Anweisungen zur Lektüre und Deutung der Bibel, wie sie Karlstadt in seinem Gutachten gibt, zeigen die Wittenberger Lehrpläne nicht. Dort heißt es nur, dass die Ausführungen klar, rein und wahr gemäß göttlichem Auftrag gehalten werden sollten, ohne Ambiguitäten und Angriffe gegen Kollegen.20 Als methodischer Schlüssel gilt der Römerbrief,21 der im Sinne von Melanchthons Kommentar von 1521 als Summe der christlichen Lehre und Mittel zur christozentrischen Erschließung der Heiligen Schrift verstanden wird.

Inwieweit Karlstadts Lehrplan in Basel zur Ausführung kam, ist nicht bekannt. Die erhaltenen Thesenreihen zeigen, dass er die Argumente einer theologischen Disputation auf ein breiteres wissenschaftliches, nicht allein biblisches Fundament stellen wollte, wobei die Heilige Schrift selbstverständlich die zentrale Quelle und nicht zu hintergehende Richtschnur blieb. Die Belege aus anderen wissenschaftlichen Quellen dienten allein der biblischen Beweisführung. In die Universitätsstatuten vom 26. Juli 153922 fanden die Ausführungen des Gutachtens zur Lehrplanreform keinen Eingang, möglicherweise ein Indiz dafür, dass die Gutachten Ausdruck einer inneruniversitären Diskussion in Vorbereitung auf Verhandlungen mit dem Rat und den Deputaten waren.


2Pitrellius wurde am 22. Mai 1536 zum Professor codicum (Zivilrecht) in Basel ernannt, gest. 1544; vgl. Matrikel Basel 2, 636.
31536–1538 als Dekan der juristischen Fakultät nachgewiesen. Vgl. Matrikel Basel 2, 511.
4StA Basel-Stadt, Erziehung X 2, Nr. 2; StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv I.1, Allgemeines und Einzelnes, Mappe 1549–1699, Nr. 4, fol. 7r–v; StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv C 1, Archivum Academicum I (1459–1634), fol. 69v–71v.
5Sinckler ist als Dekan 1534 und 1538 nachgewiesen; für 1536 und 1537 fehlen Einträge zum Dekanat. Vgl. Matrikel Basel 2, 512.
6StA Basel-Stadt, Erziehung X 2, Nr. 3; StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv I.1, Allgemeines und Einzelnes, Mappe 1549–1699, Nr. 3, fol. 4v–6v; StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv C 1, Archivum Academicum I (1459–1634), fol. 68v–69r.
7StA Basel-Stadt, Erziehung X 2. In den anderen Überlieferungen ist Oekolampads Gutachten in das Faszikel mit den anderen Konsilen integriert. StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv I.1, Allgemeines und Einzelnes, Mappe 1549–1699, Nr. 1, fol. 1r–2r; StA Basel-Stadt, Universitätsarchiv C 1, Archivum Academicum I (1459–1634), fol. 64r–67v. Als »Iudicium de scholae« ediert in Thommen, Geschichte, 301–308 Beilage 1.
8Burckhardt-Biedermann, Erneuerung, 437 vermutet dagegen, dass Karlstadt das Gutachten unmittelbar nach seiner Berufung im Juli 1534 geschrieben habe, gibt dafür aber keine zwingende Begründung.
12Zur Statuslehre vgl. HWR 8, 1327–1358 (bes. 1344f.) s.v. Statuslehre.
17UUW 1, 156.
18UUW 1, 156.
19Zentral für Karlstadts theologisches Verständnis blieben neben seiner Gelassenheitslehre die Schriften Von neuem und altem Testament (KGK VIII, Nr. 290) und Von dem Priestertum und Opfer Christi (KGK VI, Nr. 249), in denen er seine Abendmahls- und Opfertheologie und sein Gesetzesverständnis grundlegend umrissen hat.
20UUW 1, 156.
21UUW 1, 156: »Biblicus Exercitij causa enarret Epistolam ad Romanos, quod haec tanquam Methodus summam doctrinae christianae complectitur.«
22Thommen, Geschichte, 325–332 Beilage 5.

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