Nr. 374
Andreas Karlstadt an Bonifacius Amerbach?
[Basel], [1537, vor 28. Juli?]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] UB Basel, Ki. Ar. 18a, fol. 114r–v

Ein Autograph; fol. 114v leer.

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

In dem hier edierten kurzen Schreiben ersucht Karlstadt um Rat, wie er eine Quittung für das ihm zugesandte Geld aus dem von Maria von Brunn gestifteten Stipendium verfassen soll, das er den Verwaltern oder Erben hätte zukommen lassen sollen. Er bittet den Korrespondenten, ihm die Namen der entsprechenden Personen mitzuteilen oder ihm alternativ ein schriftliches Beispiel für die zu erstellende Quittung zuzusenden. Der Brief schließt mit einer Entschuldigung dafür, dass er am Vortag in der Badestube dem Korrespondenten nicht begegnet ist.

Das hier dokumentierte Schreiben ist undatiert und nennt auch nicht den Ort, an dem es verfasst wurde, obwohl der Hinweis auf ein mögliches Treffen am Vortag darauf hindeutet, dass Karlstadt und sein Korrespondent1 in derselben Stadt weilten. Aufgrund des Hinweises auf das von Maria von Brunn, geborene Zscheckenbürlin,2 gestiftete Stipendium kann man jedoch davon ausgehen, dass es während Karlstadts Rektorat verfasst wurde.3 Nach dem Tod ihres Mannes Morand von Brunn im Jahr 1513 hatte Maria, wahrscheinlich auf dessen Veranlassung, gegen Ende des Jahres 15144 ein Stipendium »zů erhaltung eines studierenden in Heiliger Schrifft/ […]/ von eime Prior/ Thůmbpropst unnd der Hohen SchůlRector zůverleihen«5 angeordnet. Vor dem 28. Juli 1537 – um dieses Datum lässt sich auch das hier edierte Stück einordnen – soll Karlstadt die Vergabe dieses Stipendiums an Sebastian Lepusculus bestätigt haben.6

Auch der Adressat dieser kurzen Nachricht ist nicht namentlich erwähnt. Man kann aber davon ausgehen, dass es sich um Bonifacius Amerbach handelte.7 Er war nicht nur vom 1. Mai 1535 bis zum 30. April 1536 Rektor der Universität Basel,8 sondern auch Verwalter der von ihm mit Hilfe von Froben und Episcopius 1536 gegründeten Erasmus-Stiftung, die jährlich Stipendien an sieben verdienstvolle Studenten, fünf an der Universität und zwei an der Lateinschule, vergab.9 Es ist naheliegend, dass Karlstadt sich an ihn wandte, da er mit dem von Maria von Brunn gestifteten Stipendium und den entsprechenden Regelungen an der Universität vertraut war. Eine diesem Schreiben vorausgehende, mögliche Korrespondenz zwischen Karlstadt und Amerbach ist nicht überliefert, obwohl sie sich als Kollegen kannten und bei der Neuordnung des Universitätsstudiums in Basel eng zusammengearbeitet hatten.10


1Der ebenso nicht namentlich erwähnt ist.
3Zu Karlstadts Rektorat von Mai 1537 bis 30. April 1538 siehe KGK 378.
4Die Urkunde mit Signatur StA Basel-Stadt, Regest Karthäuser Urk. Nr. 450 (»Maria Zscheckabürlin, Witwe des Morand von Brunn, verbeiständet von Altbürgermeister von Basel, stiftet der Stadt, Universität und dem Domkapitel daselbst 140 Gulden für einen neuen Altar im Kreuzgang des Münsters, für ein ewiges Licht und ein Fenster, ferner 600 Gulden für ein Stipendium der Universität«) ist datiert auf den 23. Dezember 1514. Auch Wackernagel, Geschichte Basel 2, 567 datiert die Stiftung des Stipendiums auf 1514.
6Siehe hier KGK 378.
7Zu Bonifacius Amerbach (1495–1562), Rechtsgelehrter, 1525 Professor für römisches Recht an der Universität Basel und Stadtkonsulent; mehrfacher Rektor. Sein Verhältnis zur Reformation war eher zurückhaltend; zu ihm siehe HBBW 2, 86 Anm. 4 Nr. 80 sowie Bietenholz, Contemporaries 1, 42–46.
9Zur Erasmus-Stiftung siehe, auch für weiterführende bibliographische Hinweise, Felici, Europa, v.a. 53–90.
10Im Jahr 1536 hatte Amerbach mit Peter Pitrellius ein Gutachten über die Erneuerung der Juristischen Fakultät, Karlstadt eines über die der Theologischen Fakultät verfasst; vgl. Thommen, Geschichte, 19f. Siehe hier die Einleitung zu KGK 373.

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