Nr. 256
Andreas Karlstadt an Herzog Johann von Sachsen
Orlamünde, 1524, 19. April

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:]LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, fol. 4r–5r
Edition:

Das Schreiben Karlstadts ist von der gleichen Hand geschrieben wie die beiden Beilagen, möglicherweise handelt es sich um den Orlamünder Stadtschreiber. Diese Tatsache spricht dafür, dass Karlstadt und die Orlamünder bei ihrem Vorgehen in engem Austausch standen.


Beilage 1: Rat und Gemeinde von Orlamünde und die Gemeinden Dienstädt, Bucha, Zeutsch und Freienorla an Herzog Johann von Sachsen, Orlamünde, 1524, 3. Mai

Handschrift:

[a:]LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, 6

r–v (gestempelte Blattnummerierung, alte hsl. Nummerierung »7«; Ausfertigung).

Edition:

Beilage 2: Rat und Gemeinde von Orlamünde und die Gemeinden Dienstädt, Bucha, Zeutsch und Freienorla an Universität und Stiftskapitel Wittenberg, Orlamünde, 1524, 12. Mai

Handschrift:

[a:]LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, 10

r–v, 21v (gestempelte Blattnummerierung, alte hsl. Nummerierung »11«; fol. 21v Dorsalvermerk: »Rath unnd gemeine zu Orlamunda, samb den eingepfarten dorffschafften bitten umb D. Carlstads lenger anwesen bei Inen, Mit uberschickung Inligender Copei, wes sie an herzog Johansen seiner des [Carlstats] von Inen beschehenen Nomination halben Zu Irem Pfarrn gesch[ickt]«).

Edition:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Nach der Übersiedelung Karlstadts nach Orlamünde im Verlauf des Sommers 1523 ist eine Lücke in seiner Korrespondenz von etwa einem Jahr zu verzeichnen. Überhaupt sind Informationen über seine Tätigkeit für die Zeit zwischen Mitte Juni 1523 und März 1524 nur anhand weniger, zumeist indirekter Quellen greifbar.1 Mit dem vorliegenden Brief setzt die nachweisbare Korrespondenz Karlstadts nach dieser Pause wieder ein. Anlass des Schreibens war das Treffen Karlstadts mit Vertretern der Universität am 4. April 1524 in Wittenberg als Folge der Ende März durch Universität und Stiftskapitel an ihn ergangenen Aufforderung, innerhalb von dreißig Tagen auf sein Archidiakonat am Allerheiligenstift nach Wittenberg zurückzukehren und die damit verbundenen Aufgaben an Kirche und Universität wiederaufzunehmen (KGK 255). Karlstadt hatte sich daraufhin Anfang April nach Wittenberg begeben, um seine Angelegenheiten – neben der Rückkehr auf das Archidiakonat die Begleichung der Schulden, die er bei der Universität gemacht hatte2 – mit den Vertretern von Universität und Stiftskapitel zu klären. Über den Verlauf dieses Gesprächs am 4. April 1524 ist nur wenig bekannt. Rückschlüsse über dessen Inhalt lassen sich aber aus dem vorliegenden Brief sowie einem undatierten Schreiben der Universität an Friedrich III. ziehen, das die mit Karlstadt getroffenen finanziellen Regelungen thematisiert.3

Karlstadt berichtet im vorliegenden Schreiben an Herzog Johann, die Anwesenden hätten sich ihm gegenüber »erbothen sie wolten mich furdere und helffen«, woraufhin er sich bereiterklärt habe, nach Wittenberg zurückzukehren, wenn auch unter der Voraussetzung, dass er nichts mit den »altgläubigen« Stiftsherren (»meßhaltern«) zu tun haben würde. Im Anschluss verfasste die Wittenberger Universität in Person des Rektors Philipp Melanchthon und anderer nicht namentlich genannter Männer einen »brieff« im Namen Karlstadts an Herzog Johann, mit dem dieser über das Ergebnis der Verhandlungen informiert werden sollte.4 Dieser heute verschollene Brief wurde Karlstadt kurz vor seiner Abreise nach Orlamünde zugestellt, traf in verschiedenen Punkten jedoch auf sein Missfallen. Daher behielt er ihn zunächst bei sich und schickte ihn erst am 19. April nach mehreren Tagen Bedenkzeit mit dem vorliegenden Schreiben, in dem er u.a. zu den, aus seiner Sicht falsch dargestellten Punkten Stellung bezog, von Orlamünde aus nach Weimar.5

Sein besonderes Missfallen erregte demzufolge die Auslassung der von ihm vorgeschlagenen Regelung in Bezug auf die Abgeltung der Kosten, die er der Universität durch seine Reisen zwischen Orlamünde und Wittenberg in der Zeit vor seiner Übersiedelung dorthin noch schuldete. Karlstadt hatte in den Verhandlungen nach eigener Aussage angeboten, die ihm von seinem Nachfolger, dem zukünftigen Konventor, aus der Pfarrei Orlamünde zustehenden Abgaben bis zur Begleichung seiner Schulden an die Universität abzutreten, womit sich die Universitätsvertreter seiner Meinung nach auch einverstanden erklärt hatten.6 Mit Blick auf das von der Universität verfasste Schreiben befürchtete er nun jedoch, seine Schulden bei einer endgültigen Rückkehr nach Wittenberg direkt begleichen zu müssen, wozu er sich aktuell nicht in der Lage sah, wie im weiteren Verlauf des hier edierten Schreibens durch die Darstellung der wirtschaftlichen Situation der Pfarrei Orlamünde indirekt deutlich wird. Vor diesem Hintergrund wollte Karlstadt geklärt wissen, wer zukünftig für die Einziehung und Auszahlung seines Einkommens, insbesondere wohl der Einnahmen aus Orlamünde,7 zuständig sei. Hierbei hoffte er auf die Universität, da er aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit dem eigentlich dafür zuständigen Allerheiligenstift8 bezweifelte, seine Einnahmen zu erhalten und daher befürchtete, »dauerhaft zum Bettler zu werden«. Denn, so berichtet er dem Herzog mit Blick auf die Zustände in Orlamünde, die dortigen Ländereien brächten auch nach einem Jahr großer Mühen und finanzieller Aufwendungen seinerseits kaum Ertrag und die Zehnteinnahmen würden im Idealfall gerade für Schulmeister und Kaplan ausreichen. Ein neuer Konventor müsse sich bei der Übernahme der Pfarrei daher verschulden, weil er neben den Kosten zur Bewirtschaftung der heruntergekommenen Pfarrgüter auch Karlstadt für seinen bislang geleisteten Aufwand entschädigen müsse.9 Auch sei die Übergabe der Pfarrei durch seinen Vorgänger, Konrad Glitzsch, noch immer nicht abgeschlossen.10 Bevor diese strittigen Punkte – Zahlung seines Einkommens in Wittenberg, Klärung der Angelegenheit mit Glitzsch und Entschädigung für die Aufbauarbeiten in Orlamünde – nicht gelöst seien, wolle er die Pfarrei nicht verlassen.

Gegen einen baldigen Abschied aus Orlamünde sprach aus Karlstadts Sicht aber auch seine Verpflichtung als Pfarrstelleninhaber, als welcher er den Menschen aus Orlamünde und den umliegenden Landgemeinden11 täglich die Apostelgeschichte und feiertags das Evangelium des Johannes auslegte.12 Es könne dem Herzog nachteilig ausgelegt werden – so Karlstadt – sollte er so plötzlich und während der laufenden Predigtreihen (lectiones) aus Orlamünde abgezogen werden. Er bat den Herzog daher darum, noch bis zum Ende des Sommers (also bis nach der Ernte) in der Gemeinde bleiben zu dürfen.

Ein Antwortschreiben Herzog Johanns auf diesen Brief sowie eine weitere Korrespondenz zwischen ihm und Karlstadt im Anschluss an dieses Schreiben ist nicht bekannt. Es entwickelte sich jedoch ein intensiver Briefwechsel über die »causa Karlstadt« zwischen Herzog, Kurfürst, Universität und Stiftskapitel einerseits sowie Rat und Gemeinde Orlamünde und den umliegenden Landgemeinden Dienstädt, Bucha, Zeutsch und Freienorla andererseits. Letztere wandten sich am 3. Mai 1524 mit der Bitte an den Herzog, »gedachtem Capittell und universitet wittenbergk mit nichte gestatten/ uns eynen solchen ordentlichen erwelten hirtthen von Goth und den menschen/ hynwegk zcunhemen.«13 Dabei beriefen sie sich auf die Notwendigkeit und das dringende Bedürfnis der Gemeinde nach adäquter geistiger Unterweisung, die sie unter Karlstadts Vorgängern nicht erhalten hätten, aber auch auf das bei Paulus (Tit 1,5–9) formulierte Recht der Gemeinde, ihren Pfarrer selbst zu wählen, was sie mit dem hier als Beilage 1 edierten Schreiben dann auch offizell taten.14 Damit nahmen sie zum einen das von Luther in seiner im Mai 1523 erschienen Schrift Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe postulierte äußere Recht der Gemeinde zur Berufung ihres Pfarrers für sich in Anspruch15, folgten in ihrer Argumentation aber zugleich derjenigen Karlstadts, der in seiner Schrift Ursachen seines Stillschweigens und von rechter Berufung (KGK VI, Nr. 248) der göttlichen Berufung den Vorang eingeräumt und bei der Erwählung der Priester unter Referenz auf 1. Tim 5,22 zur Besonnenheit gemahnt hatte.16 Diesem Gedankengang Karlstadts – adressiert an die »brüder«, die ihn berufen hätten17 – folgten die Gemeinden nun mit wiederholtem Rekurs auf die Erwählung Karlstadts, der ihnen von Gott gesandt18 und von ihnen nach ausreichender Prüfung erwählt worden sei.19

Damit nahmen die Gemeinden rechtswidrig das Nominationsrecht für die Besetzung der Pfarrstelle, das nach den Statuten eigentlich in den Händen von Universität und Stiftskapitel lag, für sich in Anspruch und versuchten nun ihre Wahl durch die Eingabe bei Herzog Johann bestätigen bzw. legitimieren zu lassen.20 Eine solche Legitimation hätte eine Egalisierung der kirchlichen und obrigkeitlichen Hierarchien in diesem Punkt bedeutet und die Funktion des Laien im kirchlichen Machtgefüge deutlich aufgewertet. Herzog Johann wies in seinem Antwortschreiben vom 5. Mai 1524 dann auch darauf hin, dass das Nominationsrecht für die Besetzung der Pfarrstelle in OrlamündeUniversität und Stiftskapitel in Wittenberg zugeschrieben sei und sich die Gemeinden wegen einer etwaigen Nomination Karlstadts zunächst an diese zu wenden hätten.21

Die Gemeinden richteten daraufhin am 12. Mai ein Schreiben direkt nach Wittenberg (Beilage 2),22 in dem sie Universität und Stiftskapitel als eigentliche Inhaber des Nominationsrechts um die Bestätigung der von den Gemeinden vorgenommenen Wahl und Nomination baten.23 Zur Untermauerung der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen verwiesen sie zum einen darauf, dass einige der Adressaten von den Fürsten – also Laien – erwählt und besoldet würden,24 zum anderen – wie bereits gegenüber Herzog Johann – auf ihr unbedingtes Bedürfnis nach christlicher Unterweisung, die durch die vorhergehenden Pfarrer vernachlässigt worden sei. In diesem Zusammenhang warnten sie vor einem drohenden Aufruhr, sollte Karlstadt während der laufenden Lektionen aus der Gemeinde abberufen werden.25

Universität und Stiftskapitel wandten sich daraufhin mit der Frage an Kurfürst Friedrich III.,26 was in diesem Fall zu tun sei, der sie in seinem Antwortschreiben anwies, sich den Statuten des Allerheiligenstifts gemäß zu verhalten.27 Damit bekräftigte er nicht nur das Nominationsrecht von Universität und Stiftskapitel in Bezug auf die Besetzung der Pfarrstelle in Orlamünde,28 sondern erteilte gleichzeitig allgemein der Forderung bzw. dem Anspruch nach einer eigenständigen Pfarrwahl durch die Gemeinde eine Absage. Derart abgesichert verfassten Universität und Stiftskapitel am 19. Mai ein Anwortschreiben an die Gemeinden im Saaletal, mit dem sie deren Gesuch auf Bestätigung der Nomination bzw. Wahl Karlstadts ablehnten und zugleich versicherten, die Gemeinden mit einem neuen Pfarrer zu versorgen.29 Ein Verbleib Karlstadts in Orlamünde war damit von ihrer Seite ausgeschlossen.


1Vgl. die Einleitung zu KGK 255.
2Karlstadt hatte der Universität vor seiner Übersiedelung durch seine Reisen zwischen Orlamünde und Wittenberg Kosten verursacht, die er nun begleichen musste. Die Universität bezifferte diese Schulden in einem undatierten Schreiben auf »zwen und dreissig floren sieben groschen« (wie KGK 256 (Anmerkung)).
3Dieses Schreiben kann nicht eindeitig datiert werden. Es könnte sich inhaltlich sowohl auf das hier beschriebene Gespräch, aber auch auf Karlstadts Aufenthalt in Wittenberg zur Resignation seines Archidiakonats am 22. Juli beziehen; vgl KGK 265. Das Schreiben ist abgedruckt bei Hase, Orlamünda, 112 Nr. XXI; zum Inhalt siehe auch KGK 256 (Anmerkung).
4Wahrscheinlich handelte es sich hier um eine schriftliche Beglaubigung der Vereinbarungen im Sinne eines Attestats; hierzu vgl. DWb 3, 385. Dieses verschollene Schreiben wird in der einschlägigen Literatur zwar immer wieder erwähnt, in der Regel aber nicht als eigenständiges Stück wahrgenommen.
5Vgl. KGK 256 (Textstelle). Zu diesem Schreiben siehe auch KGK 256 (Anmerkung).
6Dies würde sich durchaus mit der Aussage des eingangs erwähnten Schreibens der Universität an Kurfürst Friedrich III. decken: »das uff e. kf. g. jngstes begern Wir doctor Carolstadt anher zu uns haben heischen thuen, und als er erschynnen, hat er vom Decanat Theologico rechnung gethan. […] ßo er uns schuldig zu hauff sumirt ist er uns in samt zween und dreissig floren sieben groschen zu zcahlen schuldig befunden. Darauff er mancherlei behelff, wie er der zcahlung aufflihen oder die in lengerung verzeihen mocht, furgewendt. Damitt e. kf. g.. derhalb mit weitterem anlauffen verschonet, haben wir uns dermassen mit ime verdragen, das, was des archidiconats corpus ime gehorig, was auch des vergangenen jhars ime an corpus noch ausstendig (das dann wenig) uns dofur folgen solt. Also, dass wir ungewehrlich biß auf zehn oder zwelff gulden betzahlt megen werden.« (Hase, Orlamünda, 112 Nr. XXI).
7Vgl. KGK 256 (Textstelle). Noch bei seiner Übersiedelung nach Orlamünde hatte Karlstadt die Einnahme von Pfründengeldern in absentia als Ärgernis bezeichnet, dem er durch die Übernahme der Pfarrei entgegenwirken wollte; vgl. KGK VI, Nr. 242, S. 156f. Dieses widersprüchliche Vorgehen lässt sich lediglich vor dem Hintergrund erklären, dass Karlstadt keine Einnahmen aus Präsenzen für kirchliche Tätigkeiten am Allerheiligenstift mehr generieren wollte, allein von den Einkünften aus seiner Lehrtätigkeit – die er wohl als kleinstes Übel ansah, obgleich er sich seit März 1523 auch von seiner Professorenrolle distanziert hatte (vgl. KGK VI, Nr. 239) – seinen Lebensunterhalt jedoch nicht hätte bestreiten können. Eine zusätzliche publizistische Tätigkeit zur Aufbesserung seines Einkommens musste ihm aufgrund seiner Zensurerfahrungen in Wittenberg als unsicher erscheinen. Möglicherweise waren es diese sichtbaren Widersprüche, die Karlstadt dazu veranlassten, entgegen seiner Aussage vor dem Universitätsausschuss sich im vorliegenden Brief doch für einen Verbleib in Orlamünde auszusprechen. Hierzu siehe auch KGK 256 (Anmerkung).
8Karlstadt warf dem Allerheiligenstift vor, ihm in der Vergangenheit Präsenzgelder vorenthalten zu haben; vgl. KGK 256 (Textstelle) mit KGK 256 (Anmerkung).
9Dies scheint die UniversitätKarlstadt möglicherweise streitig gemacht zu haben; vgl. Universität Wittenberg an Kurfürst Friedrich III. (wie KGK 256 (Anmerkung)): »Darnach ßo wir weitter ynen der Pfarr Orlamünde und des kunftigen vicarii halben, nemlichen, dass er der pfarrn abtrete und reumete, auch dem vicario an fruchten und anderem einkumen sein gebur bleiben zu lassen, anegredt, das wir ßein auch zufride« (Hase, Orlamünda, 112 Nr. XXI).
12Damit knüpfte Karlstadt an eine Art der Predigt an, wie er sie 1522 bereits in Wittenberg praktiziert hatte; vgl. die Einleitung zu KGK V, Nr. 224.
15»So denn nu hie .S. Paulus, wens nottist, mitten unter den Christen eyn iglichen heysst auch unberufffen aufftretten und berufft yhn durch solch gottis wortt und heysst den andern abtretten und setzt yhn ynn krafft dieser wort abe, Wie viel mehr ists denn recht, das eyn gantze gemeyne eynen berufft tzu solchem ampt, wens nott ist, wie es denn alltzeyt und sonderlich itzt ist« (WA 11, 413,7–11). Ein Abschnitt dieser Schrift wurde auch in einer Version der 1523 erschienen Schrift Selig ohne Fürbitte Marias beigefügt; hierzu siehe KGK VI, Nr. 244, S. 176.
16Vgl. KGK VI, Nr. 248, S. 282, Z. 13–18.
17Zu diesen siehe KGK VI, Nr. 248.
18Vgl. KGK 256 (Textstelle); KGK 256 (Textstelle) und KGK 256 (Textstelle). Vgl. auch KGK VI, Nr. 248, S. 278 Z. 28f.
20Tatsächlich lag das Präsentationsrecht jedoch bei Kurfürst Friedrich III., auch in diesem Punkt umgingen sie also den eigentlichen Entscheidungsträger. Zu dieser Problematik siehe auch die Einleitung zu KGK VI, Nr. 242 mit Anm. 2 und 11.
21Herzog Johann an die Gemeinden im Saaletal, Weimar, 5. Mai 1524, LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, fol. 7r: »yhr und auch doctor Karlstad tragen guth wissen, wie die nomination des pfarrers bey euch dem Capittell zcu wittenbergk eynen andern nominiren und anczeigen werdet […] ßo wollen wir uns darauff weitter vernemen lassen« (= Hase, Orlamünda, 98f. Nr. X). Zur Besetzung der Pfarrstelle siehe Bünger/Wentz, Brandenburg, 91.
22Diesem Schreiben waren sowohl das Schreiben des Rates an Herzog Johann (hier als Beilage 1 ediert) als auch dessen Antwort (wie vorige Anm.) beigefügt.
25KGK 256 (Textstelle). Ähnlich äußerte sich Karlstadt in seinem Schreiben an Herzog Johann mit Blick auf seine noch nicht abgeschlossenen Predigtreihen zur Apostelgeschichte und dem Johannesevangelium; vgl. KGK 256 (Textstelle).
26Universität und Stiftskapitel Wittenberg an Kurfürst Friedrich III., Wittenberg, 15. Mai 1524 (LATh-HstA Weimar, EGA, Reg. N 624, fol. 11r–v = Hase, Orlamünda, 101 Nr. XII). Diesem Schreiben war die bisherige Korrespondenz sowohl zwischen dem Orlamünder Rat und Herzog Johann als auch das an die Universität und das Stiftskapitel gerichtete Gesuch der Orlamünder beigefügt.
27Kurfürst Friedrich III. an Universität und Stiftskapitel Wittenberg, Torgau, 17. Mai 1524, LASA Magdeburg, A 2, Nr. 499, fol. 3r: »Ir werdet euch hirinnen gegen doctor karlstat, nach vermog der statuta deßgleichen der pfarr halben zu orlamund, domit dieslbig mit aynem pastor versorget wol zu halten wissen.« (= Hase, Orlamünda, 102 Nr. XIII; ein Konzept dieses Schreibens findet sich in LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, fol. 12r).
28Zur Bestzung der Pfarrstelle in Orlamünde siehe Bünger/Wentz, Brandenburg, 91f.
29Universität und Stiftskapitel Wittenberg an die Gemeinden im Saaletal, Wittenberg, 19. Mai 1524, LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 624, fol. 13r: »Szo wissen wir doch i[cz] und euer ansuchen auß unser nominacion nicht zculassen. Wir sind aber bedacht/ euch mit eynem solchen pastor zcuversorgen der euch mit fruchtbarer Cristlicher lere/ zcu nottorfft eurer selen selikeith/ dermassen versehen wirdt/ das wir zcweifels ane seyn. Ir werden seyn nicht alleyn keyn beschwerd/ sondern guthen gefallen haben« (= Hase, Orlamünda, 103 Nr. XIV). Tatsächlich scheinen die Wittenberger den ehemaligen Kapellenmeister Paul Knod als Nachfolger Karlstadts in Orlamünde vorgesehen zu haben, der die Stelle jedoch ablehnte, um in Wittenberg bleiben zu können; vgl. Barge, Karlstadt 2, 110.

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