Nr. 251
Ob Gott eine Ursache sei des teuflischen Falls. Wenn der Teufel lügt, so redet er aus seinem eigenen. Joh 8,44
1524, [Januar]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
Ap Got ein vꝛſach ſey ∥ des Teuffeliſtchen falhs. ∥ ꝛvenn der Teufel ∥ leugt/ ſo redt er auß ſeinen ∥ eygen. Joan.8. ∥ Andꝛes Carolſtat. ∥ M. D. XXiiij. ∥ Jhen. ∥ ❧ ∥ [Am Ende:] ¶ Gedꝛuͤckt ʒů Jhen durch Michell ∥ Bůchfuͤrer. Anno. 1524. ∥
Jena: Michel Buchfürer, 1524.
4°, 8 Bl., A4–B4, B4v leer.
Editionsvorlage:
BSB München, 4° Polem. 552 (Digitalisat).
Weitere Exemplare: UB München, 4 Theol.5463(1:10. — UB Tübingen, Gf 1011 4\Circ{}. — HAB Wolfenbüttel, A: 156 Theol. (5).
Bibliographische Nachweise:

Titelblatt ohne Einfassung und bis auf das Weinblatt am Schluss ohne Schmuck.1

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Der Druck des Traktats kann als fünfte von insgesamt zehn Veröffentlichungen dem fünften Publikationsblock des Karlstadtœuvres zugeordnet werden. Er gehört zu den im Januar 1524 in Jena veröffentlichten Texten.2 Die Schrift beruht auf einer Wittenberger Thesenreihe zum Ursprung des Bösen und der Sünde in der Allmacht Gottes, deren Verlauf Karlstadt, der augenscheinlich als Opponent auftrat, in der vorliegenden Schrift ansatzweise wiedergibt.3 Inhaltliche Übereinstimmungen lassen darauf schließen, dass es sich um eine Disputation unter dem Vorsitz Johannes Briesmanns handelte, dessen Thesen handschriftlich überliefert vorliegen.4 Demnach wurden folgende Thesen disputiert:5

1
Hominum voluntatibus deus plene dominatur:
2
Atque hinc malorum eciam cordibus utitur ad laudem suam:
3
Sic puniendo infligit peccata, sicut eciam iratus morbos infligit[:]
4
Proinde mala atque peccata, quae sunt precedencium viciorum poene non solum permissive (ut aiunt) verum eciam potenter deus in malis operatur:
5
Nec tamen ideo male facit nec peccare dicitur:
6
Immo eodem opere quantum ad se pertinet bonum facit:
7
Agit itaque tremendo quidem iudicio deus in vasis eciam ire quicquid vult.
8
Igitur instrumenta dei sunt eciam mali:
9
Fortiter idcirco omnia comprehensa sunt arbitrio vere omnipotentis dei:

DaKarlstadt den Praeses als »herr Doctor« anspricht, kann die Disputation erst nach Briesmanns Promotion zum Dr. theol. am 21. Januar 1522 stattgefunden haben.6 Zwei Zeitspannen zur Abhaltung der Disputation sind möglich. Die erste wäre vor Briesmanns Fortgang aus Wittenberg am 30. März 1522.7 Die zweite liegt zwischen seiner Rückkehr nach Wittenberg vor Weihnachten 1522 und Karlstadts Absage an das Promotionswesen am 3. Februar 1523.8 Auf Grund fehlender Belege kann jedoch keine endgültige Aussage getroffen werden.

Der Traktat ist – ohne strenge Abgrenzung – in zwei Teile gegliedert. Nach einer Einführung zur Situation, d.h. dem Umstand der Disputation, und dem Textgegenstand, also der Frage nach dem göttlichen Ursprung des teuflischen Falls, werden die Argumentationen des Opponenten Karlstadt zu Gottes sogenanntem verhänglichem, zulassendem Willen (voluntas permittens) und gegen die Anwendung der aristotelischen Ursachenlehre wiedergegeben sowie die biblischen Nachweise aus der Schöpfungsgeschichte angeführt. Die Kritik mündet in der Aufforderung zur Unterwerfung unter Gottes Willen und Einübung in die Gelassenheit. Der zweite Teil gibt die sich ausweitende Diskussion der verunsicherten Studenten mit Karlstadt wieder.

Nach der einführenden Vorstellung des Rahmens einer Disputation, in der die Frage aufkam, ob Gott die Ursache des teuflischen Falls sei, präsentiert sich Karlstadt als Opponent. Selbst nach oberflächlichem biblischem Befund (Joh 8,44) sei deutlich, dass der Teufel das Übel aus seinem Eigenen schöpfe. Zwar sei er ein Geschöpf von Gottes Willen, doch gebe es einen Unterschied zwischen Gottes zornigem bzw. verhänglichen, zulassendem Willen9 und den – aristotelisch-thomistisch konnotierten – »bewegten krefften« des Teufels, ähnlich dem Unterschied zwischen bewegten Kräften und bewegten Dingen.10 Zugleich wehrt sich Karlstadt gegen die Anwendung der aristotelischen Ursachenlehre auf Gott als Schöpfer aller Dinge, und somit auch des Bösen, und entkräftet diese These an biblischen Beispielen: Sei etwa Eva böse geschaffen worden? Sei die Menschwerdung Christi angesichts vieler Verdammter misslungen? Oder sei gar Gott selbst nicht gut, da viele Geister in die ewige Verdammnis stürzten?11

Tatsächlich aber, so erläutert Karlstadt am Beispiel des Sündenfalls, war es Adam selbst, der Eva aus der Position des Dieners (1. Mose 2,23) in die des Herren erhob.12 Damit erhörte er nicht mehr die Stimme des Herrn und störte die göttliche Ordnung.13 Der Gehorsam gegen Gott hätte beide vor dem Fall bewahrt.14 Stattdessen begnügten sie sich mit den natürlichen Kräften und bauten auf den eigenen, freien Willen.15 Diese Zufriedenheit mit sich und den eigenen Kräften ist teuflische Ungelassenheit.16 Damit ist Karlstadt an einem seiner zentralen pastoralen Themen angelangt. Gott verwirft den Menschen nicht, sondern ist ein helles, schönes Licht, das ein Verlangen nach ihm auslöst.17 Diesem in die Seele eingepflanzten Verlangen könne sich der gläubige Christ durch Einübung in die Gelassenheit, Loslassen des Eigenen und Heiligung der Seele annähern.18

Es war der Teufel selbst, der die Herrschaft des Menschensohnes ablehnte.19 Gott mag Sünder ins Verderben stürzen, aber er ist nicht Initiator einer ersten Sünde, sondern er prüft die Menschen.20 Christus ist nicht zuerst als Richter gekommen, sondern als Erlöser. Wahrheit und Lüge seien die Ursachen von Glaube und Unglaube.21

In einem formalen Ausbruch aus dem Modus der Wiedergabe der Disputation bekennt Karlstadt, seine Argumentation im vorhergehenden Abschnitt ausführlicher als in der tatsächlich stattgefundenen Disputation dargestellt zu haben. Die Zuhörer seien von dem Argument, dass Gott nicht die Ursache des teuflischen Falls und der Verdammnis sei, überrascht gewesen. Viele Studenten baten ihn daraufhin um eine ausführlichere Darstellung, der er hiermit nachzukommen gedenkt.22 Im Rekurs auf Hos 13,9 stellten sie sich die Frage, ob Gott nur Hilfe leiste, alles andere aber aus den Menschen selbst komme. Wie sei das mit der Rede Christi in Übereinstimmung zu bringen?23 Im erneuten Verweis auf Joh 8,4424 hält Karlstadt dagegen, dass alles Gute und Helfende von Gott sei. Doch seien die von Gott gegebenen Kräfte von ihm nicht erschaffen, damit die Menschen daran Genüge hätten und meinten, selbst göttliche Taten zu wirken. Gott habe jedem Menschen seine Kräfte angeheftet.25 Ursache der Verdammnis und des teuflischen Falls sei dagegen der verkehrte Wille (Röm 1,28),26 der dazu führe, sich an den eigenen Kräften zu erfreuen und das Erlösungsangebot durch Christus abzulehnen.

Es folgt eine längere Diskussion mit den Studenten über eine Sentenz Augustins, die den teuflischen Fall dem Verhängnis Gottes zuschreibe und angeblich Joh 8,44 übergehe.27 Die Studenten zeigen sich geteilt: Einer will sogleich auf die gegenüber Augustinus kritische Seite wechseln; ein anderer hält dagegen, dass der Kirchenvater fundiert argumentiere.28 Es folgt eine Kette von biblischen und allgemein logischen Beweisen der Gegenpartei, die zeigen sollen, dass Gott Gunst gewährt und entzieht und mithin an der Gnade wie der Verdammnis ursächlich beteiligt sei. Wenn der Sünder gar nicht anders könne, als zu fallen, und ihm nicht aufgeholfen werde, sei die Verweigerung der Hilfe Ursache des Falls.29 Gott gewähre allen Erleuchtung und Wahrheit, daher fielen nur die, die nicht in der Wahrheit blieben.30 Damit wäre die Gerechtigkeit Gottes gegen Karlstadts Vorstellung an das Werk gebunden. Dagegen führt ein (studentischer) Gegner ein Gleichnis an: So wie der Topf mit dem Töpfer nicht über seine Funktion diskutieren könne und der Stock dem, der ihn bewegt, nichts zu sagen habe, so sei das Verhältnis des Menschen gegenüber Gott, der gerecht ist, auch wenn er verdammt.31 Die Schöpfung könne Gott für ihren Zustand nicht verurteilen.32

In ähnlicher Weise gibt Karlstadt nun die Diversität der Diskussion wieder und räumt dabei auch den gegnerischen Argumenten Platz ein. Am Ende nimmt ein Student die Gegenrede an, ein zweiter meint, dass Karlstadt gemäß Paulus gezeigt habe, dass Gott den Sünder nur um vorheriger Sünden willen in tiefere Sünde treibe; ein dritter sieht eine neue Scholastik entstehen, dem ein anderer widerspricht; ein vierter fragt, ob alle Artikel, die die »Schullesterer« lehrten, wie die von Trinität, Gottheit und Menschwerdung Christi, nun aufgehoben seien. Der Text bildet einen überraschend offenen Diskurs ab, der an den Grundsätzen des christlichen Glaubens rührt. Karlstadt hält dem die Wahrheit und Autorität der Schrift entgegen: Joh 8,44 bleibe bestehen. Dies mag erklären, warum er für seine gesamte Argumentation im Wesentlichen streng und redundant an dieser einen Bibelstelle festhält. Der Traktat endet mit der Schilderung der großen Verwunderung der Studentenschaft und ihrem Auseinandergehen.

Mit der Form von Rede und Gegenrede sowie den eingeschobenen Sprecherverweisen33 bewahrt der Text den performativen Charakter der Disputation und ihrer vielstimmigen Diskussion. Zugleich werden die eigenen und die gegnerischen Argumente genau markiert. Wenn die textliche Argumentation ausführlicher als die der originalen Disputation ausfällt, zeigt Karlstadt dies an.34 In dem Fall brechen zwei Absätze aus der bisherigen, dem Ablauf der Disputation folgenden Struktur aus und münden in eine Darstellung ihrer Umstände.35 Die Vielstimmigkeit der Diskussion und die wiederholt zum Ausdruck gebrachte Verwunderung der Studenten über Karlstadts Gegenrede erinnert stilistisch an die biblische Darstellung vom »johanneische[n] Gegenüber von Jesus, den Schriftgelehrten und den dazwischenstehenden unverständigen Jüngern […].«36

Karlstadt lehnt in der vorliegenden Schrift die in der Disputation aufgekommene Interpretation der augustinischen Prädestinationsvorstellung ab, dass Gott Ursache von sündhaften Taten sei, da er alle Handlungen der Menschen vorher wisse.37 Weder befördere Gott sündhafte Taten noch würde er seine Gnade zurückziehen und den Fall einzelner zulassen, da er sich dann der Sünde der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen würde. Das theologisch Besondere ist aber, dass für Karlstadt die Kreatur an sich nicht schlecht ist, sondern nur durch eigene Schuld und fehlenden Gehorsam gegen Gott in Sünde fällt.38 Nicht die Schöpfung ist sündhaft, sondern ihr falscher Gebrauch und die gottgleiche Setzung des Geschöpfs.39 Gelassenheit des Eigenen und Gehorsam gegen Gottes Willen vermögen die Seele wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.40


1Aufbau des Titelblattes wie der von Variante A von KGK 250.
2Vgl. Zorzin, Flugschriftenautor, 100 und KGK 250 (Anmerkung). Die zeitliche Eingrenzung des Drucks in den Januar 1524 beruht auf Luthers Intervention bei Gregor Brück gegen Karlstadts Druckwerkstatt bei Buchfürer in Jena (WA.B 3, 233,15–26 Nr. 703). S. auch KGK 250 (Anmerkung) und Einleitung zu KGK VI, Nr. 248, S. 264 Anm. 3 sowie weiterhin Freys/Barge, Verzeichnis, Nr. 114; Zorzin, Flugschriftenautor, Nr. 59.
3Vgl. Joestel, Neue Erkenntnisse, 125–132. Als Aufzeichnung einer Disputation erwähnt bei Evener, Enemies, 180 mit Anm. 79.
4Das hsl. Original dieser Thesenreihe befindet sich in der SB-PK Berlin, Theol. lat. oct. 91, fol. 75r–v; abgedruckt bei Kolde, Disputationsthesen, 469 Nr. 18; mit Übersetzung Ulrich Bubenheimers bei Joestel, Neue Erkenntnisse, 130f.
5Die Transkription folgt der Handschrift. Siehe KGK 251 (Anmerkung).
6Die Disputation Johannes Briesmanns (1488–1549) zum Dr. theol. unter dem Vorsitz von Justus Jonas erfolgte am 21.1.1522 (Liber Decanorum, 27; Stegmann, Preußen, 79f.). Am 2.2.1522 wurde Briesmann in die theologische Fakultät aufgenommen (Liber Decanorum, 27; Stupperich, Briesmanns reformatorische Anfänge, 10).
7Am Tag seiner Doktorpromotion, dem 21.1.1522, hatte der Wittenberger Stadtrat die Ausweisung aller Bettelmönche aus der Stadt bis zum 31.3. des Jahres beschlossen. Als Franziskaner folgte Briesmann dieser Anordnung und ging nach Cottbus (Schlageter, Franziskaner, 102; Stupperich, Briesmanns reformatorische Anfänge, 10f.; Joestel, Neue Erkenntnisse, 131f.). Am 24.4.1522 adressierte Luther seinen Brief an ihn dorthin (WA.B 2, 510f. Nr. 480).
8In Cottbus lebte Briesmann wahrscheinlich im Franziskanerkonvent, predigte aber weiterhin in reformatorischem Sinn, sodass er vor Weihnachten 1522 auch von dort ausgewiesen wurde und durch Luthers Vermittlung erneut Unterschlupf in Wittenberg fand (Stupperich, Briesmanns reformatorische Anfänge, 11; seine Predigttätigkeit in Cottbus dokumentierte Briesmann selbst mit der 1523 in Wittenberg erschienenen Schrift »Untericht und ermanung […] an die Christliche gemeyn zu Cottbus«, ed.: Stegmann, Quellen 1, 20–30 Nr. 7). Im September 1523 wurde Briesmann auf Luthers Empfehlung Prediger in Königsberg (Stupperich, Briesmanns reformatorische Anfänge, 11f.; Tschackert, Flosculi, 20; Briesmanns erste nachgewiesene Predigt in Königsberg ist auf den 27.9.1523 datiert). Zu Karlstadts Absage an das Promotionswesen vgl. KGK V, Beilage zu Nr. 234, S. 369, Z. 17f. mit Anm. 25 sowie KGK V, Nr. 234, S. 365 mit Anm. 14.
9Dabei beharrt Karlstadt auf der scholastischen Unterscheidung zwischen dem beständigem und dem verhänglichen, zulassendem Willen Gottes. Vgl. hierzu Evener, Enemies, 180. Ausführlicher zum verhänglichen, zulassenden Willen vgl. Von Mannigfaltigkeit des Willens Gottes (KGK VI, Nr. 239, S. 23f. und S. 52, Z. 21 – S. 53, Z. 20 mit Anm. 174).
12KGK 251 (Textstelle). Eine Auslegung dieser Bibelstelle im Zusammenhang mit der Zölibats- und Ehefrage gibt Karlstadt in der Schrift Von Gelübden Unterrichtung (KGK IV, Nr. 203, S. 589, Z. 8–12).
16In einer Marginalie verweist Karlstadt hierzu auf die in der nominalistischen Gnadenlehre vertretene Sentenz facere quod in se est (KGK 251 (Textstelle) mit KGK 251 (Anmerkung)).
17Diese Aussage ist einem unbenannten, studentischen »N.« zugewiesen, doch handelt es sich dabei um Karlstadts Auffassung. Siehe die folgende Anmerkung; vgl. auch Barge, Karlstadt 2, 35. Zur Lichtmetaphorik vgl. KGK 274 (Textstelle) und KGK 274 (Textstelle).
18Vgl. hierzu KGK VI, Nr. 239 und Nr. 241. Zum Begehren nach Gott bereits der Sermon vom Fegefeuer (KGK V, Nr. 233, S. 343, Z. 19; S. 343, Z. 23 – S. 344, Z. 4; S. 353, Z. 17–21).
19Zur Legende vom Höllensturz vgl. Von Engeln und Teufeln (KGK VI, Nr. 246, S. 214, Z. 11 – S. 215, Z. 1 mit Anm. 30).
20In direkter Opposition zu Briesmanns 3. und 4. These. Vgl. KGK 251 (Anmerkung) und KGK 251 (Anmerkung). In der Schrift Von Mannigfaltigkeit des Willens Gottes führt Karlstadt aus, dass Gottes verhänglicher Wille die Sünde zulasse (voluntas permittens), auf dass sich die Menschen ihrer Sündhaftigkeit schämten (KGK VI, Nr. 239, S. 69, Z. 19f.). Vgl. Barge, Karlstadt 2, 33.
21Ausführlich hierzu KGK 274 (Textstelle). Vgl. auch Evener, Enemies, 193 mit Anm. 156.
24Die Textstelle wird in ständigen Wiederholungen als Beweis angeführt.
26Mit der Anzeige einer Schrift über den verkehrten Willen weist Karlstadt vermutlich bereits in Was gesagt ist: Sich gelassen auf die Entstehung des vorliegenden Traktats hin. Vgl. KGK VI, Nr. 241, S. 154, Z. 6–9 Anm. 467.
27Vermutlich Bezug auf Aug. civ. 5,9(CCSL 47, 138,95–102; 139,144–140,152; 140,158–162), wonach Gott, der die Ursache aller Dinge vorherweiß, auch die sündigen Handlungen des freien Willens vorher bekannt sind.
30Keine Äquivalenz dieser Aussagen mit den Thesen Briesmanns, allenfalls heißt es in der 2. These, Gott bediene sich der Herzen der Bösen (»malorum eciam cordibus utitur«), sowie in der 8. These, dass auch die Bösen »instrumenta dei« seien. Siehe KGK 251 (Textstelle) (Kolde, Disputationsthesen, 469 nach SB-PK Berlin, Ms. theol. lat. oct. 91, fol. 75r).
31Zur Tonmetapher vgl. Jes 29,16; 45,9; 64,7; Jer 18,6; zur Stockmetapher vgl. Jer 10,15.
32Möglicherweise Bezug auf Briesmanns 9. These: »Fortiter idcirco omnia comprehensa sunt arbitrio vere omnipotentis dei.« (Kolde, Disputationsthesen, 469 nach SB-PK Berlin, Ms. theol. lat. oct. 91, fol. 75r).
37KGK 251 (Textstelle); vermutlich Verweis auf Aug. civ. 5,9 (wie KGK 251 (Anmerkung)). Es könnte ein Bezug auf Briesmanns 9. These bestehen; siehe KGK 251 (Textstelle) und KGK 251 (Anmerkung). Pater, Karlstadt 44 vermutet hierin eine Abwendung von der augustinischen Lehre, doch verweist Karlstadt kurz darauf als inneraugustinisches Gegenargument auf Aug. civ. 11,9 und – vermutlich – Aug. ench. 24. Dort heißt es, dass trotz Prädestination der Glaube an den eigenen Willen die Ursache des Bösen sei.
40So stellt sich tatsächlich die schon von Barge, Karlstadt 2, 26 aufgeworfene Frage, ob Karlstadt die Lehre von der Erbsünde nicht vertrat.

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