1. Referenz
Brief Karlstadts an Spalatin vom 28. Juli [1516] (KGK 037 (Textstelle)).
2. Inhaltliche Hinweise
Nach Karlstadts Brief an Spalatin vom 23. Juli [1516] hatte Spalatin Karlstadt gebeten, ihm die Adresse von Huttens1 Wohnung in Rom mitzuteilen. Als Grund für Spalatins diesbezügliche Rückfrage vermutete Karlstadt, dass er als Adresse auf einem von ihm an Spalatin weitergeleiteten Brief nicht die Unterkunft Huttens genannt, sondern stattdessen geschrieben hatte, der Brief sollte seinem »ersten Prokurator«2 in Rom angezeigt werden. Karlstadt hatte auf dem Brief den Aufenthaltsort seiner Interessensvertreter (negotiorum gestores bzw. sollicitatores) vermerkt. Denn in Rom würden, so Karlstadt, an einem »banchus«3 genannten Ort die Adressaten aller dort eingehenden Briefe öffentlich ausgehängt und gewissenhafte Bevollmächtigte (curatores) könnten dort die sie betreffenden Schreiben entgegennehmen.4
Karlstadt hatte demnach seinen an Hutten gerichteten Brief zwecks Weiterleitung nach Rom an Spalatin geschickt, da vermutlich auch Post Spalatins bzw. des Hofes nach Rom zu befördern war.5 Diesen Brief sollte ein Bevollmächtigter Karlstadts in Rom im »banchus« entgegennehmen und Hutten aushändigen.6
Ergänzend teilte Karlstadt Spalatin am 23. Juli mit, dass Hutten in der Herberge »Ad Campanam« wohnte, als Karlstadt Rom verließ. Man kann daraus schließen, dass Karlstadt während seines Romaufenthalts mit Hutten in Verbindung stand. Beide hielten sich Anfang 1516 einige Monate gleichzeitig in Rom auf.7 Kennengelernt hatten sie sich vermutlich schon, als sich Hutten mindestens von Dezember 1510 bis Februar 1511 in Wittenberg aufhielt und im Hause des Humanisten Balthasar Fabricius Phacchus († 1541) wohnte.8 Im Jahr 1516 wurden in Wittenberg zwei Ausgaben von HuttensNemo in der Form von Vorlesungsdrucken veröffentlicht.9 Der aus Rom zurückgekehrte Karlstadt könnte dabei mitgewirkt haben.