Nr. 24
Kurfürst Friedrich III. von Sachsen an Andreas Karlstadt
Torgau, 1516, 16. Januar

Einleitung
Bearbeitet von Ulrich Bubenheimer und Martin Keßler

1. Überlieferung

Kurfürst Friedrich an Karlstadt, 16. Januar 1516

[a:]ThHStA Weimar, EGA, Reg. O 359, fol. 12r–13r

Kanzleikonzept. Das von unbekannter Hand geschriebene Stück enthält auf fol. 13v einen Dorsalvermerk von einer zweiten Hand des 16. Jahrhunderts: »Antwurt vf doctor karlstats schrifft«.

Beilage: Kapitel des Allerheiligenstifts an Kurfürst Friedrich, [Wittenberg, zwischen 13. November 1515 und 16. Januar 1516]

[b1:]ThHStA Weimar, EGA, Reg. O 359, fol. 1r–v, 3r–v

Der vorliegende Bericht des Kapitels des Allerheiligenstifts über Karlstadts Romreise weist weder Adresse noch Datum oder Siegel auf. Es handelt sich um eine Abschrift, die in der kurfürstlichen Kanzlei von demselben Schreiber angefertigt wurde, der das Konzept des hier zu edierenden Briefes des Kurfürsten an Karlstadt vom 16. Januar 1516 geschrieben hat, der an den Kapitelsbericht anknüpft.

Edition:

Literatur:

2. Inhalt und Entstehung

Der Kurfürst antwortet2 in vorliegendem Reskript auf Karlstadts Gesuch vom 13. November 1515 (KGK 022), ihm die Einkünfte aus dem Archidiakonat sowie die Präsenzgelder während seines Studiums in Rom auch in absentia zu gewähren. Vor Abfassung seiner Antwort hatte der Kurfürst eine Stellungnahme des Kapitels des Allerheiligenstifts eingeholt, die nur undatiert überliefert ist und hier als Beilage ediert wird. Diese Stellungnahme des Kapitels bezieht sich inhaltlich auf Karlstadts Brief an den Kurfürsten vom 13. November 1515 und ist daher einige Zeit nach diesem Datum und vor dem Brief des Kurfürsten an Karlstadt vom 16. Januar 1516 abgefasst worden.

Der Kurfürst weist Karlstadts Bitte zurück, indem er auf den seinerzeit von Karlstadt geltend gemachten Grund für eine Romreise, nämlich die Erfüllung eines Wallfahrtsgelübdes, rekurriert. Unter Rückgriff auf den Bericht des Kapitels hält der Kurfürst Karlstadt vor, dass er ohne hinreichendes Einvernehmen mit Stift und Universität über die näheren Modalitäten seiner Vakanz abgereist sei. Insbesondere bestehe derzeit keine Vertretung für die von Karlstadt zu versehenden Pflichten am Stift (Messen, Predigten) und an der Universität (Vorlesungen). Die Pfründe des Archidiakons sei gemäß päpstlicher Bestätigung auf dessen persönliche Residenz gestiftet. Aus Karlstadts Abwesenheit entstehe dem Stift und der Universität kein geringer Schaden. Der Kurfürst fordert Karlstadt auf, nach Wittenberg zurückzukehren und seine dortigen Pflichten zu erfüllen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung kündigt der Kurfürst nicht näher spezifizierte Sanktionen an. Er gibt zu erkennen, dass er zu Konsequenzen im Interesse von Kirche und Universität bereit sei.

Der Bericht des Kapitels an den Kurfürsten stellt die Hauptquelle für Karlstadts – aus Sicht des Kapitels unzulänglichen – Bemühungen um eine Vertretung in seinen Ämtern dar. Karlstadt hatte demnach vor seiner Abreise für seine Vertretung in seinem Predigtamt am Stift einen »weissen monch« vorgeschlagen, den das Kapitel ablehnte, da er nicht Lizentiat oder Doktor der Theologie sei. Auch wollte der Mönch seinerseits das Amt nicht annehmen, da er von seinem Orden nach Wittenberg geschickt worden sei und er nicht wisse, wie lange er hier sein werde. Allerdings fand das Kapitel für Karlstadts Vertretung im Stift einen Prediger und einen Kaplan, nachdem das Kapitel diesen zugesagt hatte, sie von Seiten des Kapitels direkt zu besolden. Für die Aufgaben an der Universität hatte Karlstadt nach seiner Abreise den Augustiner Johannes Hergot, der seinerseits als Doktor an der theologischen Fakultät tätig war, brieflich3 gebeten, seine Vorlesung zu übernehmen; doch habe Hergot abgelehnt. Schließlich wurde für Karlstadts Vorlesung mit seinem Stiftskollegen Nikolaus von Amsdorf doch noch ein Vertreter gefunden. Für April 1516 ist belegt, dass Amsdorf, der damals Lizentiat war, anstelle Karlstadts über Gabriel Biel las.4


1Als fol. 2 ist im heutigen Konvolut der Brief Karlstadts an die Universität Wittenberg vom [10. Juni 1515] (KGK 020) dazwischen gebunden.
2Über ihn s. KGK 023, Anm. 2.
3Vgl. KGK 023.
4»Umb vier noch essens licentiatus Amsdorff in Gabriele anstadt doctoris Carolstadts. Carolstadts solt ist die pension seiner prebenden zu Orlamunde und einkommen. diesser sollte wol umb eins lessen. dieweil aber doctor Martinus dieselbige stunde list, so liest ehr umb vier.« Bericht der Universität an Kurfürst Friedrich, u. a. über die Vorlesungen an der Universität, undatiert [nach 9. April 1516]; UUW 1, 77 Nr. 57.

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