1. Referenz
Handschrift:
Literatur:
- Barge, Karlstadt 1, 58 Anm. 71
2. Inhaltliche Hinweise
Nach einem Bericht des Kapitels, der den Kurfürsten über die
Umstände der Karlstadtschen Romreise informierte1, wandte sich Karlstadt nach seiner Abreise
aus Wittenberg brieflich an den Augustiner Johann Hergot2 mit der Bitte, ihn in seinen
Lehrverpflichtungen zu vertreten:
Als terminus post quem könnte man für den verschollenen Karlstadtschen Brief den 13. August 1515 in Betracht ziehen, an dem sich Karlstadt noch in Orlamünde aufhielt (vgl. dazu KGK 021). Der genaue Abreisetermin Karlstadts aus Wittenberg oder aus Kursachsen ist jedoch unbekannt, weshalb eine Datierung nach dem 13. August 1515 Spekulation wäre. Gleiches gilt auch für eine Datierung nach dem 13. November 1515 (KGK 022), an dem sich Karlstadt brieflich an den Kurfürsten wandte und ankündigte, sich künftig um eine Vakanzregelung kümmern zu wollen. So bleibt nur der terminus ante quem vor dem ersten herzoglichen Reskript an Karlstadt in Rom vom 16. Januar 1516 (KGK 024).