1. Überlieferung
Handschrift:
Kanzleikonzept. Auf 14r unten rechts alte handschriftliche Zählung »10«
Edition:
- Müller, Staats-Cabinet 335f., Nr. 2.
Literatur:
- Müller, Staats-Cabinet 334.
- Köhler, Karlstadt 1792 39f. Auszug.
- Jäger, Carlstadt 5 Erwähnung.
- Barge, Karlstadt 1, 53 Anm. 56.
- Bubenheimer, Consonantia, 29 Anm. 78 .Auszug mit Querverweis auf ebd., 30f. Anm. 86.
2. Inhalt und Entstehung
Am 23. Februar 1516, fünfeinhalb Wochen nach dem kurfürstlichen Reskript (KGK 024), das Karlstadts Rückkehr nach Wittenberg anordnete, wurde ein zweites Schreiben an Karlstadt aufgesetzt. Den Anlass dazu gab der Umstand, dass Karlstadt noch nicht in Kursachsen eingetroffen war. Das zweite Schreiben erneuert die Aufforderung an Karlstadt nach Wittenberg zurückzukehren, spezifiziert sie aber in zweierlei Hinsicht: Zum einen wird eine Frist bis zum Johannistag, dem 24. Juni, gesetzt. Und zum anderen wird nun ausdrücklich angedroht, andernfalls eine personelle Neubesetzung vorzunehmen.
Einen Hinweis auf die Veranlassung zu dem neuerlichen Schreiben
bietet das kurfürstliche Reskript vom 4. Juni 1516, das dem Kapitel Karlstadts Rückkehr
nach Kursachsen vermeldet.1 Im Wortlaut des handschriftlichen Kanzleikonzeptes heißt es
darin:
In ihrer Deutung werden die beiden kurfürstlichen Reskripte vom 16. Januar 1516 und vom 23. Februar als Ausweis von Karlstadts Ungehorsam gegen den Kurfürsten interpretiert. Den Anhaltspunkt hierfür lieferte Müller: »Ja/ als derselbe [Karlstadt] sothanen Rescript nicht Folge leistete/ wurde ihm ein Terminus Praeclusivus gesetzt.«7 Auf dieser Grundlage stellte auch Jäger 1856 über den Kurfürsten fest: »er erließ den 16. Jan. 1516 an Carlstadt einen Befehl zu sofortiger Heimkehr, allein Carlstadt gehorchte nicht.«8 Die jüngere Literatur beschränkt sich demgegenüber auf eine unkommentierte und somit nicht eigens qualifizierte Benennung des Sachverhaltes, dass Karlstadt bis zum Abfassungszeitpunkt des zweiten Reskript nicht nach Wittenberg gelangt war.9 Nicht auszuschließen bleibt indes, dass das Reskript vom 16. Januar 1516 Karlstadt nicht erreichte.