Nr. 389
Andreas Karlstadt an Bonifacius Amerbach
Basel, 1541, 1. Mai

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:] UB Basel, Ki.Ar. 18a, fol. 113r–v (Autograph, fol. 113v Siegelspur)
Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

In dieser kurzen Mitteilung entschuldigt sich Karlstadt dafür, dass er an der an jenem Tag – dem 1. Mai – einberufenen Versammlung zur Wahl eines neuen Rektors nicht teilnehmen könne, weil er zwei Ehen schließen müsse.1 Für den Fall, dass seine Stimme erforderlich sei, erklärt er jedoch, dass er entweder seinen Korrespondenten Bonifacius Amerbach oder Wolfgang Wissenburg zum Rektor wählen würde.

Der hier edierte Brief lässt die Nachwirkung des langen Streits spüren, der Anfang 1535 begann und – nach einem vorläufigen Kompromiss – 1538/39 zu offener Feindschaft zwischen Karlstadt auf der einen und Myconius und Grynaeus auf der anderen Seite geführt hatte.2 Mit der Absicht, entweder Bonifacius Amerbach – dessen Amtszeit an jenem Tag endete und dessen Wiederwahl unwahrscheinlich war3 – oder Wolfgang Wissenburg – den ersten in Basel nach der Studienreform und unter dem Dekanat Karlstadts promovierten Doktor der Theologie4 – zum Rektor zu wählen, wollte Karlstadt vermutlich einen ihm wohlgesonnenen Kollegen bei der Wahl zum Rektor unterstützen. Stattdessen wurde Simon Grynaeus gewählt.


1Mit Amerbachkorrespondenz 5, 321 Anm. 1 Nr. 243, siehe hier die Statuten der Universität Basel von 1539 in Thommen, Geschichte, 330: »Und ob zun zyten gemeine geschefft fürfulen, zu denen der Rector alle personen der universitet zusamen beruffte, da soll yederman erschinen, mit gefärden niemands usspliben by vermidung gewonlicher straffen. Doch wan ein pfarrher predigen oder ire diacon dess kylchendiensts halben nitt erschinen möchten, dann sollen sy entschuldiget und ungestrafft sin.«
2Zum 1538/39 eskalierenden Konflikt zwischen Karlstadt auf der einen und Myconius und Grynaeus auf der anderen Seite siehe die Einleitungen zu KGK 379 und KGK 383.
3Vgl. Thommen, Geschichte, 35f.: »Gewählt wird der Rektor wie alle Würdenträger der Hochschule, abweichend vom früheren Brauch, auf ein Jahr. Die Wahl findet in der ersten Woche des Mai statt. Wählbar sind nur Mitglieder der Regenz und die Wahl wird auch bloss von diesen vollzogen. Für die Ernennung zum Rektor kam lediglich persönliche Qualifikation in Betracht, die Reihenfolge der Fakultäten wurde nicht mehr berücksichtigt. Doch vermied man es, sofortige Wiederwahl eintreten zu lassen.«
4Wissenburg erwarb am 28. Oktober 1540 den Doktorgrad der Theologie während Karlstadts Dekanat; siehe Myconius an Bullinger, 15. Oktober 1540 (HBBW 10, 174f. Nr. 1426 = Myconius, Briefwechsel, 569 Nr. 618); Matrikel Basel 1, 302 und UB Basel, UBH AN II 6, fol. 43r (nicht von Karlstadts Hand); ab 1520 Dozent für Mathematik, 1536/37 Rektor und nochmals 1549/50; siehe Matrikel Basel 2, 11 und 62. Weiterhin zu Wissenburg siehe KGK 362 (Anmerkung); zur durch diese erste theologische Doktorpromotion seit der Reformation (vgl. Amerbachkorrespondenz 5, 321 Anm. 3) ausgelösten Empörung bei Myconius und anderen Basler Pfarrern siehe noch einmal die Einleitungen zu KGK 379 und KGK 383.

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