Nr. 283
Herzogliche Räte an Andreas Karlstadt
[Weimar] , 1524, 26. November

Einleitung
Bearbeitet von Stefanie Fraedrich-Nowag

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:]LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 623, fol. 10r–v
Edition:

Literatur:

2. Inhalt und Entstehung

Mit dem vorliegenden Schreiben lehnten die herzoglichen Räte das Gesuch Karlstadts um freies Geleit in den sächsischen Landen ab, das er um den 20. November aus Schweinfurt an Herzog Johann in Weimar gerichtet hatte (KGK 282). Hierin hatte er wohl nochmals um eine Angabe der Gründe für seine Ausweisung gebeten, worauf die Räte ihn lediglich auf ihren Ausweisungsbefehl und das vorausgegangene Treffen in Weimar verwiesen.1 Mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Verkauf seiner Besitztümer in Orlamünde und Wittenberg, den Karlstadt ebenfalls als Grund für sein Gesuch angegeben zu haben scheint, legten sie ihm nahe, diesen durch Bevollmächtigte durchführen zu lassen.2

Ob und wo Karlstadt dieses Antwortschreiben erreichte, ist unklar, da über die Dauer seines Aufenthalts in Schweinfurt nichts Weiteres bekannt ist. Da er bereits nach wenigen Tagen wohl auf Betreiben des Grafen Wilhelm von Henneberg3 die Stadt wieder verlassen musste4, ist es unsicher, ob ihn das Schreiben noch in Schweinfurt erreichte oder aber erst in Kitzingen, wo er sich Ende November für einige Tage aufhielt5, bevor er sich von dort aus nach Rothenburg begab.6


3Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (1478–1559, 1495 Graf). Zu ihm siehe ADB 43, 26f.
4Hierzu siehe KGK 281 (Anmerkung).
5Hierzu siehe KGK 281 (Anmerkung).
6Zu Karlstadts Reiseweg insgesamt siehe KGK 281.

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