1. Referenz
Brief von Karlstadt an Spalatin vom 8. Mai 1520: »postremo […] supplico, digneris literarum, quas cum his misi sarcinulam, si fieri potest, cum fideli nuncio Nurenbergam mittere, aut si diffidas efflagito, ut ad me redeat, […]« (KGK 158 (Textstelle)).
2. Inhaltliche Hinweise
Anfang August 1519 (vgl. KGK II, Nr. 133) hatte sich Christoph Scheurl in seinem und Albrecht Dürers Namen brieflich bei Karlstadt für die Zusendung von dessen Wagen-Flugblatt und dazugehöriger Auslegung Wagen bedankt. Im Brief vom 23. Februar 1520 hatte KarlstadtSpalatin gefragt, ob er bereit wäre, einen Brief zu übermitteln, den er an Dürer schreiben wolle (KGK 149). Anhand dieser in der lückenhaften Korrespondenz Karlstadts mit Spalatin enthaltenen Hinweise kann angenommen werden, dass Karlstadt auch noch mit weiteren Nürnberger Adressaten Briefkontakte pflegte. Spalatin hat Luther im Mai 1519 angeboten die Weiterleitung von Briefen zu organisieren, weshalb Luther ihn am 24. Mai 1519 bat, seine und Karlstadts Disputationsthesen nach Nürnberg weiterzuleiten.1
Zwischen der kurfürstlichen Kanzlei und Nürnberg bestand regelmäßiger Botenverkehr zwecks Weiterleitung der Korrespondenz des Kurfürsten. Das für Nürnberg bestimmte Briefbündelchen, das KarlstadtSpalatin am 8. Mai 1520 übersandte, hätte Spalatin spätestens am 14. Mai zwei Boten mitgeben können, die einen an diesem Tag datierten Brief des Kurfürsten an Anton Tucher in Nürnberg überbrachten.2