1. Referenz
2. Inhaltliche Hinweise
Der Schosser des Amtes Wittenberg, Anton Niemeck1, hatte Karlstadt wegen rückständigen, jährlich zu entrichtenden Mietzinses beim Kapitel des Allerheiligenstifts verklagt. Das Kapitel fällte nach Anhörung beider Parteien in dieser Sache ein Urteil, gegen das Karlstadt vom Kapitel an den Papst2 appellierte. Das Kapitel vertrat laut dessen Mitteilung an den Kurfürsten vom 23. Januar 1515 den Standpunkt, Karlstadts Appellation sei nicht Rechtens, und bat den Kurfürsten, dagegen einzuschreiten (Referenz 1). In seiner Reaktion verlangte der Kurfürst brieflich am 23. Januar 1515 von Karlstadt, auf die Appellation, die eine Neuerung zum Nachteil der Stiftskirche sei, zu verzichten (Referenz 2). Eine Kopie seines Briefes an Karlstadt übersandte der Kurfürst unter demselben Datum an das Stiftskapitel und sagte diesem seine Unterstützung zu, äußerte jedoch die Erwartung, dass das Kapitel auf Karlstadts Appellation hin gemäß den Rechten mit Erteilung von Apostelbriefen3 reagiert habe (Referenz 2). Karlstadt bestätigte in einem undatierten Antwortschreiben, dass er zur Appellation genötigt gewesen sei, da das Kapitel in seinem Urteil die von ihm in einer Gegenklage vorgebrachten Ansprüche an den Schösser übergangen habe. Die Appellation habe er jedoch in der Absicht eingelegt, sie nicht weiter zu verfolgen, ohne vorher den Kurfürsten um eine Entscheidung angerufen zu haben. Karlstadt unterstellte sich nun mit seinem Antwortschreiben dem Urteil des Kurfürsten und bot an, Zeugen zu stellen und eine Kopie der von ihm eingelegten Appellation zu übersenden (Referenz 3).
Im Zusammenhang mit Karlstadts Romreise kam das Kapitel in einem undatierten Schreiben an den Kurfürsten (zwischen 13. November 1515 und 16. Januar 1516) erneut auf die Streitsache Niemeck/Karlstadt zu sprechen, da es befürchtete, Karlstadt könnte in Rom seine Appellation weiterverfolgen. Das Kapitel bestätigte nun, dass es Karlstadt auf dessen Appellation hin »abschlegig aposteln gegeben« und ihn zum Gehorsam gegenüber dem Urteil des Kapitels aufgefordert hatte (Referenz 4).
Weder der Text von Karlstadts Appellation noch der Apostelbrief des Kapitels für Karlstadt sind überliefert.