Nr. 369
Verschollen: Verschollen: Wolfgang Capito an Andreas Karlstadt (und Paul Phrygio?)
[Straßburg], 1535, vor 16. März]

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1.

Oswald Myconius aus Basel an Heinrich Bullinger in Zürich am 26. März 1535: »Rediit interea Capito ex Francfordia. Quid egerit, nescio. Scripsit doctoribus Paulo et Andreae. Mihi non scripsit; nihil sum enim.«1

2. Entstehung und Inhalt

Der Inhalt dieses heute verschollenen Briefes Capitos ist nicht bekannt, ebenso muss anhand der oben zitierten Formulierung offen bleiben, ob er sich in seinem Brief an Karlstadt und Phrygio gemeinsam wandte oder ob es sich um zwei Briefe handelte. Möglicherweise gab der Straßburger Theologe darin Auskunft über seinen Aufenthalt in Frankfurt, wo er sich zur Ordnung des kirchlichen Wesens der Stadt aufhielt.2 Die hier als Referenz angeführte Briefpassage deutet jedoch auf die wachsende Feindseligkeit des Myconius gegenüber dem Straßburger Theologen hin, der im vorangegangenen Januar den von Myconius kritisierten Beschluss des Basler Stadtrats zur Einführung akademischer Grade an der Universität der Stadt unterstützt hatte,3 könnte aber auch auf die Gegnerschaft gegen Karlstadt, der sich entschieden hatte, der Disputationsforderung des Stadtrates nachzukommen,4 und Phrygio hindeuten. Myconius vermutete wohl, Capito habe an die beiden Basler Theologen geschrieben, die einen Doktortitel besaßen,5 nicht aber an ihn, der als »Nichts« gelte, weil er nicht diesen Titel trage.6


1Ediert in HBBW 5, 159,23f. Nr. 556; Original in StA Zürich, E II 336, fol. 141r–v. Vgl. auch Myconius, Briefwechsel, 323 Nr. 310.
2Vgl. Kittelson, Capito, 197f.
3Vgl. die Einleitung zu KGK 364.
4Zu Karlstadts Entscheidung, der Aufforderung des Stadtrats nachzukommen und eine Thesenreihe zu erstellen und zu disputieren, siehe KGK 364.
5Gemeint sind Karlstadt und Phrygio.
6In der Korrespondenz der Zürcher Theologen mit Myconius sind die Straßburger Theologen oft polemisch als »doctores« bezeichnet, siehe z.B. den Brief von Myconius an Bullinger vom 26. März 1535, aus dem der Referenztext für den hier dokumentierten, verlorenen Brief entnommen wurde, hier v.a. HBBW 5, 159,18 Nr. 556; den Brief von Theodor Bibliander an Myconius, kurz nach dem 16. März, in Myconius, Briefwechsel, 324 Nr. 311 sowie den Brief Bullingers an Myconius vom 19. März 1535 in HBBW 5, 164,2f. Nr. 559 = Myconius, Briefwechsel, 325 Nr. 312.

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