Nr. 216
Andreas Karlstadt an Kurfürst Friedrich III. von Sachsen
Wittenberg, 1522, 6. Januar

Einleitung
Bearbeitet von Stefania Salvadori

1. Überlieferung

Handschrift:

[a:]LATh-HStA Weimar, EGA, Reg. N 621, fol. 1r–v

Ausfertigung von der Hand eines unbekannten Berufsschreibers, der ein vergessenes Wort am Rand dieser Hochzeitseinladung nachgetragen hat. Das Papierblatt wurde aus heute unbekannten Gründen beschnitten. Dadurch ist die Unterschrift – wahrscheinlich von Karlstadts Hand – auf der Textseite verloren gegangen. Sie wurde nachträglich durch einen unbekannten Schreiber des 18. Jahrhunderts rekonstruiert: »Andreas Carlstadt«. Auf der Adressseite ist nur ein Teil der abgeschnittenen Adresse an den Kurfürsten erhalten. Ebenso ist darunter fragmentarisch ein Kanzleivermerk überliefert, in dem ein unbekannter Kanzleibeamter den Gegenstand des Schreibens eintrug: Unter »Karlstat« ist in der ersten Zeile noch »standt bep[?][[…]]« zu lesen. Vermutlich wollte der Kanzlist damit auf den in der Hochzeitseinladung verwendeten Begriff »Eelich Standt« hinweisen.1

Editionen:

Literatur:

2. Entstehung und Inhalt

Der hier edierte Brief gibt mit leichten Abwandlungen der Anrede und einigen Änderungen im Text den vorhergehenden Sendbrief von seiner Wirtschaft (KGK 215) wieder. Lädt Karlstadt in der genannten Schrift ein breites, jedoch nicht namentlich definiertes Publikum zu seiner Hochzeit ein, macht er hier seinen in privaten Gesprächen geäußerten Wunsch publik, auch »Bischoff und Fuͤrsten«2 miteinzubeziehen und wendet sich direkt an Friedrich III. in der Hoffnung, dass sich der Kurfürst »in gnaden allhie [= in Wittenberg] erzaygenn« wolle.3 Auch dieser Brief entspricht also Karlstadts Anliegen, seine Hochzeit zu einem öffentlichen Ereignis auszugestalten, wodurch nicht nur die biblische Bedeutung der Klerikerehe, sondern auch ihre zentrale Funktion im umfassenden Programm der Reformation und der damit verbundenen Neugestaltung der kirchlichen Strukturen bekräftigt wird.


1Ich danke Ulrich Bubenheimer (Reutlingen) für Hilfe bei der paläographischen und epistolographischen Beschreibung der Handschrift.
2Vgl. nochmals Müller, Wittenberger Bewegung, 159 Nr. 68, wie in KGK 215 (Anmerkung).

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