Nr. 194
Loci tres tribulationis, praedestinationis et orationis
[[Wittenberg], 1521, 21. September]

Einleitung
Bearbeitet von Harald Bollbuck

1. Überlieferung

Frühdruck:

[A:]Karlstadt, Andreas Bodenstein von
LOCI TRES, AB ANDREA BO. ∥ Caroloſtadio, Vuittembergę in arena tractati, ∥ Tribulationis, Prædeſtina-∥tionis, & Orationis ∥ Theolo-∥gici. ∥ PRESBYTERI HALLENSES RO-∥gantur, vt veniarū ſuarū rationem edant. ∥ ſin autem. vt & iubileū & ſuas ∥ nęnias recantent.
[ Wittenberg ]: [ Nikolaus Schirlentz ], .
4°. 8 Bl., A4–B4. Fragment.
Editionsvorlage:
Bibliothek der Andreaskirche Eisleben, 221n (16).
Bibliographische Nachweise:

Literatur:

Von diesem in der Turmbibliothek der St. Andreas-Kirche Eisleben befindlichen Druckunikat ist nur ein Fragment überliefert, bestehend aus den Druckbogen A und B zu je vier Blättern.1 Es entstammt der Büchersammlung Kaspar Güttels (1471–1542).2 Die erhaltenen Druckbogen bieten das Titelblatt (fol. A1r), die Widmungsvorrede (fol. Av) sowie einen Großteil des ersten Teils, nämlich 18 von ursprünglich 33 disputierten Thesen samt ihren Probationes über die Loci Tribulatio (These 1–8) und Praedestinatio (9–19) unter Auslassung von These 17. Es fehlen zwei weitere Thesen über Praedestinatio (20–21), die Thesen über die Aufgabe der Verkündigung durch Prälaten und Hausväter (22–28) und fünf Schlussthesen (29–33) zu Sündenerlass durch Gnade bzw. Ablass als Akt des Unglaubens (zielgerichtet gegen den Hallenser Ablass). Der im Fragment fehlende Teil hätte mindestens zwei weitere Druckbogen erfordert. Die vollständige Thesenreihe ist – ohne die Probationes – abgedruckt in der 1520 oder 1521 in Leiden gedruckten ersten Sammelausgabe Wittenberger Thesenreihen.3

2. Entstehung und Inhalt

Karlstadt hat die Loci tres dem Patrizier und Juristen Arndt Belholt (hier Arnold Belthold) in Münster gewidmet. Belholt hatte an der Universität Rostock studiert, wo er am 3. August 1500 immatrikuliert worden war.4 Belegt ist danach erst wieder seine Ernennung zum Stadtrichter von Münster am 31. Mai 1524.5 Immatrikulationen in Köln oder Erfurt, die frühe Kontakte zu Karlstadt ermöglicht hätten, sind nicht nachweisbar. Belholt wurde nach schweren Vorwürfen aus der Bürgerschaft am 26. Juli 1527 seines Amtes enthoben,6 doch beförderte ihn Bf. Friedrich III. von Wied mit der Ernennung zum Gografen und Richter zum Sandwell, dem obersten Gogericht im Hochstift Münster, am 9. August 1529.7 Im März 1530 wurde Belholt wegen Beleidigung festgenommen,8 1531 als Gograf abgesetzt.9 Worauf die Feindschaften, die Belholt entgegenschlugen, beruhten und ob diese schon einen Zusammenhang mit einer lutherischen Ausrichtung besaßen, ist unbekannt. Erst seit 1532 ist sein Einsatz für die evangelische Partei in Münster belegt. Er trat einerseits im Sinne Karlstadts als Gegner von Bildern in Kirchen auf, andererseits stand er – nach anfänglicher Unterstützung – den täuferischen Bestrebungen Bernd Rothmanns kritisch gegenüber.10 Am 6. Juni 1532 wurde Belholt durch Bischof Franz von Waldeck in Schöppingen gefangen gesetzt, im Kerker schwer gefoltert und nach Urfehde am 16. Februar 1533 freigelassen.11 Am 31. Juli 1534 wurde er des Landes verwiesen.12 Ende 1535 ist Belholt schon verstorben.13

Belholt richtete seine juristische Tätigkeit explizit im Sinne einer humanistischen Gelehrsamkeit aus.14 Er ähnelte in dieser Hinsicht seinem berühmteren Freund Johann von der Wyck (um 1480–1534),15 durch den der Kontakt zu Karlstadt zustande gekommen sein könnte. Wyck hatte sich zwischen 1515 und 1518 als Doktor beider Rechte in Rom aufgehalten, wo er Karlstadt kennengelernt haben mag.16 Johannes Reuchlin ernannte Wyck im Prozess mit Hoogstraeten wegen seines Augenspiegel zu seinem Anwalt in Rom.17 Im Juli 1520 hielt sich Wyck am kursächsischen Hof in Torgau auf, kurz darauf besuchte er Luther in Wittenberg.18 Auch hier mag er Karlstadt begegnet sein. Er kehrte daraufhin nach Münster zurück und übernahm das Amt eines bischöflichen Rates.19 Wyck und Belholt standen als Erbmänner der Stadt Münster in Kontakt. Er könnte das Verbindungsglied in Karlstadts Bewidmung der Loci tres an Belholt gewesen sein. Deren Intention bleibt unklar. Auffällig ist, dass für nahezu zwei Monate zwischen 23. Juli und 20. September 1521 keine Disputationen an der theologischen Fakultät der Universität Wittenberg nachweisbar sind, vor und nach diesen Daten ist Karlstadts Tätigkeit als Praeses von Disputationen jedoch sehr rege.20 Hat er diese Zeit für Sondierungen einer neuen Tätigkeit außerhalb Wittenbergs genutzt? Am 25. August 1521 war mit dem Tod von Johannes Uphues die Propstei des Benediktinerinnenklosters St. Aegidien in Münster frei geworden.21 Dem Propst unterlag die liturgische Sorge um die Abtei, zudem stand das Amt Weltgeistlichen wie Karlstadt offen und war mit der Pfarrei St. Aegidii verbunden.22 Einen Nachweis, dass sich Karlstadt um diese Propstei bemühte, gibt es jedoch nicht. Auf jeden Fall avisierte die Widmung Belholt, ihm weitere Schriften zueignen zu wollen.23 Angesichts der Anspielung auf die Auseinandersetzung der Wittenberger mit den Annaberger Franziskanern (Franziskus Seyler, Johann Forchheim)24 scheint Belholt in die aktuellen reformatorischen Debatten eingeweiht gewesen zu sein.

Die Widmungsvorrede klärt zudem darüber auf, dass über die 33 Conclusiones de tribulationis materia als die Thesen, zu denen Karlstadt nun die Probationes veröffentlichte, bereits im Vorfeld oder während des Hallenser Ablassfestes im September (oder Oktober) 1520 disputiert wurde.25 Karlstadt offenbart, dass ihm – vermutlich kurfürstlich – zur Auflage gemacht worden war, nichts Neues zu veröffentlichen.26 Er umgeht dieses Gebot aber mit der Publikation der Propositiones zu 33 im vergangenen Jahr disputierten Thesen.27 Augenscheinlich aber waren die Erklärungen vor allem zu den letzten Thesen, die sich mit dem Ablass und dem Sanktusläuten zur Elevation der Hostie auf den Umzügen zum Ablassfest befassten,28 so brisant, dass der Druckprozess abgebrochen wurde und nur ein Fragment der ersten 19 Thesen (unter Auslassung der 17.) auf zwei Druckbogen in einem einzigen Exemplar auf uns gekommen ist. Nicht nur die in der Widmung vorgenommene Datierung der Schrift auf den 21. September 1521, also zur Zeit des vom 13.–22. September desselben Jahres abgehaltenen Hallenser Ablassfestes, bestätigt diese Vermutung. Der Titel der Loci tres selbst gibt schlagend über den Zusammenhang Auskunft, fordert er doch von den Hallenser Prälaten unmissverständlich nichts weiter als die Abschaffung von Jubeljahr und Prozessionsgesängen (als naeniae, Klagegesänge, bezeichnet).

Die ersten acht Thesen widmen sich der Bußtheologie und erinnern an thematisch vergleichbare Schriften Karlstadts wie seine 1519 veröffentlichte Epitome .29 Es beginnt mit der Explikation der These, dass das angefochtene Fleisch dem bedrängten Geist nichts nütze, da es den Sinn nur mit Traurigkeit und durcheinander gewirbelten Affekten fülle. Stattdessen belebe der Heilige Geist (nach Joh 6,64), er ist, im Rekurs auf 2. Mose 16, Manna. Der bedrängte Geist aber findet in der Situation der Anfechtung zum Gottesschrei,30 wovon die Anrufungspsalmen31 zeugen, und führt zu Glaube und Hoffnung. Petrus sei im Glauben über das Wasser gelaufen und im Zweifel eingesunken. Karlstadt entwickelt eine Dialektik von Sündenschmerz des Unfrommen und dem Aufgehobensein des Gläubigen in der Barmherzigkeit Gottes (These 1). Die These, nach der es durch die Anfechtung zur Erkenntnis des Gottessohnes komme, sieht sich bestätigt in der biblisch verbürgten Liebe Gottes zum Angefochtenen. Gott ergreift den, der im Schatten des Todes wandelt (These 2). Die 3. These erkennt in der Beklemmung, der augustinischen Kürze des Atems,32 ein Zeichen der Gnade, das sicherer sei als äußere Werke. Die Ausführung listet die äußeren Werke der römischen Kirche bzw. des Alten Testaments auf, deren Heilswirksamkeit bestritten wird: das Opfer, Eide, der Bau geweihter Gebäude, der Dienst am Nächsten, die freiwillige Kasteiung, die Beschneidung, die Aufbewahrung der Vorhaut (als Reliquie), die Zehntgabe. Mit allen diesen Aspekten setzte sich Karlstadt in verschiedenen anderen Thesen auseinander. Ein Heil könnten nur Schriftgelehrte und Heuchler in diesen Dingen sehen. Die äußeren Werke entlasteten die, die an sie glaubten. Stattdessen sei Bedrängnis die Signatur der himmlischen Kreatur; Leiden, Verfolgung und Gekreuzigtsein die Zeichen der Gotteskindschaft.33 Die Explikation der 4. These – die Taufe erfolge im Geist und im Wasser der Bedrängnis – betont mit Verweis auf Evangelium, Apokryphen und Kirchenväter, dass das Zeichen des Wassers ohne den Glauben und das Wort nutzlos sei. Das Wasser wird zur Allegorie der tribulatio (Bedrängnis und Trübsal), die gleichsam zu einem Sakrament erhoben wird, als Zeichen einer Heiligen Sache. Schließlich sei die tribulatio Fundament für die Zerstörung der Sünden im Geiste, und im Moment der Trübsal (nach der Anfechtung) komme es zum Nachlass der Sünden (Thesen 5 und 6). Die Niedergeschlagenheit könne daher auch nicht zur Entfremdung von Gottes Gnade führen. Auch wenn einige Heilige ihre Einsamkeit beklagt haben mögen, seien sie dennoch nicht von Gott verlassen worden (These 7). Stattdessen entstünden der Schmerz und die Entfremdung im Bewusstsein der Schwäche und der Erinnerung an die Sünden. Es ist die Sprache des Angefochtenen.34 Die Majestät und Erwartung Gottes wachse nach dauerhafter Niedergeschlagenheit wie der Glaubensschrei aus dem Bewusstsein der eigenen Schwäche und Sünde. Im von Bitterkeit erfüllten Geist ist Gott zugleich an- und abwesend.35

Die nun folgenden, noch erhaltenen zehn Thesen (hier als Thesen 9–18 bezeichnet, tatsächlich ist die letzte behandelte These Nr. 19 auf Grund der Auslassung der 17. These) behandeln das Thema der Prädestination. Die grundlegende Maxime dieser Abteilung setzt These 9: das Wissen von der Prädestination Gottes sei nützlich. Die Probatio expliziert, dass die Schrift, hier bezeichnet als göttliches Gesetz,36 alles zur Bildung, Sittenformung und zum geistlichen Verstand festgehalten habe, was für das Wissen von der Prädestination grundlegend sei. Die folgenden sechs Thesen (10–15) sind Entfaltungen der 9. Die Probatio der 10. These, dass im Abgrund der Vorbestimmung die Werke stürben, während der Glaube lebe, führt klassische Bibelstellen zur Prädestinationslehre auf,37 um zu zeigen, dass vor dem ewigen Ratsschluss Gottes alle Werke vergingen.38 Aus dem Wissen von der Prädestination erwachse, so These 11, die höchste Tugend der Selbstverleugnung (»Gelassenheit«).39 Der Gläubige, vom Abgrund der Prädestination verschlungen, folgt dem Kreuzesaufruf und der Selbstverleugnung nach und erlange im Hass auf das Eigene die Bereitschaft, den Willen Gottes zu erfüllen. Karlstadt führt diesen mystischen Anklang weiter. Durch das Eindringen in die Tiefe der Prädestination liefere sich der Gläubige dem Urteil Gottes über das eigene sündhafte Leben aus.40 Vor dem Willen Gottes verlieren alle kirchlichen Bannurteile an Kraft (These 12), die Prädestination jedoch ist nicht von Bedeutung, um die Kriterien der göttlichen Auswahl zu erkennen, sondern um den eigenen freien Willen zu vernichten, das sündige, sich auflehnende Fleisch zu bezähmen und sich stattdessen völlig gelassen dem Willen Gottes gänzlich zu unterwerfen (These 13 und 14).41 Das Prädestinationswissen demütigt, es ist keine »Erwählungsgewissheit, sondern Betrachtung und Hingabe an den Willen Gottes«.42 Die 16. These und ihre Probatio führen gegen Augustinus43 aus, dass nicht alle einst Prädestinierten gerettet würden, wie auch nicht alle Berufenen erwählt. Hinsichtlich künftiger Werke gebe es keine Vorherbestimmung. Gott erwähle die Menschen zu Geheiligten, nicht für ihre künftigen Handlungen, zur wohlgefälligen Erfüllung seines Willens, nicht des ihren (These 18). Die letzte im Fragment überlieferte These samt Probatio schließt an die Möglichkeit der Verdammnis Prädestinierter an, sollten sie nicht dem göttlichen Willen folgen.

Karlstadt expliziert in den Loci tres in Auseinandersetzung mit Augustins Prädestinationslehre die eigene, in weiten Stücken schon ausgearbeitete Bußlehre. Die Prädestination verschafft dem Gläubigen keinen Einblick in seine eigene Heilszukunft, sondern ermöglicht ihm, durch tiefe Sündenerkenntnis sich ganz dem göttlichen Willen zu ergeben und das eigene Wollen hinter sich zu lassen. Sie wird somit ein Mittel zur Erlangung der höchsten christlichen Tugend Gelassenheit. Karlstadt verzichtet nicht auf Zeichen wie das Wasser der Bedrängnis (aqua tribulationis), doch bilden sie nur die Signatur für den subjektiven Zustand des Gläubigen auf dem Weg der Buße. Auf diesem Weg gewinnt die tribulatio quasi sakramentale Qualität, das göttliche Wort aber hat gegenüber dem Zeichen prärogativen Charakter.

Die Zitation des Neuen Testaments verdeutlicht nicht nur, dass Karlstadt meistens (aber nicht nur) die Übersetzung des Erasmus von Rotterdam verwendete,44 sondern in der Regel die überarbeitete Version des Novum Instrumentum von 1519 benutzte.45


1Nachdem der Druck nach Satz von Bogen A und B beendet worden war, musste der Drucker vermutlich entschädigt werden. In De legis litera (KGK 197) heißt es, der Autor (Karlstadt) müsse sich kurz halten, weil er [mit dem Drucker Nickel Schirlentz?] vereinbart habe, dass diese Schrift zwei Druckbogen nicht überschreiten solle. Daher könnte die Drucklegung von De legis litera ein finanzieller Ausgleich für den Verlust des Druckers auf Grund der nicht gedruckten letzten beiden Bogen der Loci tres gewesen sein.
2Der Augustinermönch Caspar Güttel war bis 1523 als Prediger im Kloster Eisleben tätig, später reformatorischer Prediger an der Andreaskirche in Eisleben. Wie das einzig erhaltene Exemplar an Güttel kam, ist unbekannt. Möglicherweise hat Karlstadt die erhaltenen Ausdrucke des Fragments an Freunde wie Güttel verteilt, aber auch andere Überlieferungen sind denkbar.
3S. KGK III, Nr. 164, S. 367–370.
4 Matrikel Rostock 2, 4b Nr. 98.
5LA Münster, Abt. Westfalen, Msc I, 22, fol. 9r. Vgl. Hamelmann, Werke 1.3, 163 Anm. 4; Bubenheimer, Reliquienfest, 98; Nagel, Wyck, 114. Eine Reihe von archivalischen Dokumenten aus den folgenden Jahren bestätigt seine Tätigkeit als Richter. Vgl. Nagel, Wyck, 114 Anm. 577.
6LA Münster, Abt. Westfalen, Fst. Münster, Landtagsprotokolle Nr. 6, fol. 291r–v. Zu den vorangegangenen Streitigkeiten LA Münster Abt. Westfalen, A Vc Nr. 26, fol. 2r; 3r; 7r. Vgl. Nagel, Wyck, 114 f.
7LA Münster, Abt. Westfalen, Mscr. I 22, fol. 36r; 53r. Vgl. Bubenheimer, Reliquienfest, 98. Zur Tätigkeit Belholts als Gograf vgl. Nagel, Wyck, 115 Anm. 587.
8Seine Frau Gisela klagte gegen die Festnahme vor dem Reichskammergericht und Bürgermeistern, Alderleuten und Gildemeistern der Stadt; LA Münster, Abt. Westfalen, RKG, B Nr. 1369. Vgl. auch Warnecke, Wechselbeziehungen, 71.
9Am 8. Januar 1532 wurde Heinrich Krechting auf dieses Amt berufen. Vgl. Warnecke, Wechselbeziehungen, 84.
10Vgl. Hamelmann, Werke 2, 9; 15; 43. Eine stärkere Betonung der Parteinahme für Rothmann bei Cornelius, Humanisten, 36 f.; Warnecke, Wechselbeziehungen, 84; Nagel, Wyck, 113.
11Gemäß Belholts Urfehdebrief vom 16. Febraur 1533 (LA Münster, Fstm. Münster, Urk. Nr. 2995) war er in Horstmar, Bevergen, Vechta und Delmenhorst im Gefängnis. Verhaftung und Haftbedingungen sind in einem abschriftlich überlieferten Kassiber Belholts beschrieben (HStA Hannover, Celle Br. 28, Nr. 3, fol. 1r–5v. Vgl. Bubenheimer, Reliquienfest, 99; Nagel, Wyck, 116 f.
12LA Münster, Abt. Westfalen, Fstm. Münster Landesarchiv 518/19, 4a, fol. 77r–v. Vgl. Bubenheimer, Reliquienfest, 99; Nagel, Wyck, 117. Hamelmann, Werke 2, 43 führt an, dass Belholt Münster wegen der Täufer verlassen habe.
13LA Münster, Abt. Westfalen, Kollegiatstift Alter Dom, Münster, Akten V. 15, 235 ist von der »relicta Arnoldi Belholt« die Rede. Vgl. Bubenheimer, Reliquienfest, 99; Nagel, Wyck, 118.
14Den Herforder Fraterherrn Jakob Montanus bat er um Anbahnung eines Kontaktes zu Willibald Pirckheimer (1470–1530). In dessen Brief an Pirckheimer (Herford, 9. April 1529) heißt es über Belholt: »Vir quidam patricii sanguinis apud Monasterienses degit Arnoldus Bellholtius nomine, qui erga scripta tua miro fertur afficiturque ardore. ls cum tuam ad me proxime datam epistolam legisset. ita ardenter desiderare coepit praedictas Nazianzeni orationes, ut ipse necesse haberem id tibi litteris s[ignifi]care, uti hominem tuo dignum amore tam desyderato munere demereri in animum induceres. Tu quod ratio suadebit, haud dubie facturus es.« (Pirckheimer, Briefwechsel 7, 37–44 Nr. 1221). Hierzu Bubenheimer, Reliquienfest, 98. Zur humanistischen Bildung Belholts vgl. Cornelius, Humanisten, 36 f.
15Zu Johann von der Wyck, der wie Belholt der evangelischen Partei angehörte und 1534 vom bfl. Drosten in Fürstenau ermordet wurde, vgl. Stupperich, Wyck und Nagel, Wyck.
16Zu Wycks Aufenthalt in Rom vgl. Stupperich, Wyck, 11–14; Nagel, Wyck, 94–98. Zu Karlstadts Romreise (August 1515 bis April 1516) vgl. KGK I.1, Nr. 20, S. 338 f.; Nr. 21, S. 360; Nr. 24, S. 355 f.; Nr. 27, S. 374 f.
17Vgl. Stupperich, Wyck, 11–14.
18 Luther schrieb am 10. Juli dem misstrauischen Spalatin, dessen Warnung vor dem römischen »Kurtisan« sei unbegründet gewesen: »De Cortisano doctore Viccio non erat ullum periculum, nec admissurus quoslibet.« WA.B 2, 137 Nr. 310. Vgl. auch Nagel, Wyck, 99. Luther erinnerte sich später, dass Wyck ihn für die Adelsschrift mit Informationen aus Rom versorgt habe. WA.TR 3, 567 f. Nr. 3724. Hierzu auch WA.B 2, 145; s. Stupperich, Wyck, 14.
19 Wyck war zudem als Consiliar des Bischofs von Hildesheim tätig. Zu beiden bislang kaum bekannten Tätigkeiten vgl. Nagel, Wyck, 101–112.
21 Kohl, Münster 10, 388 f. Der Nachfolger Nicolaus Holtmann wurde erst am 15. März 1522 erstmals erwähnt. 1529 übernahm Otto Beckmann die Propstei (bis zu seinem Tod 1540), einstiger Kollege Karlstadts in Wittenberg, das er 1523 verlassen hatte und zu dessen Theologie er in zunehmende Gegnerschaft geriet. Kohl, Münster 10, 390 f.
22Vgl. Kohl, Münster 10, 122.
25 KGK 194 (Textstelle). Zur Datierung der 33 Conclusiones de tribulationis materia vgl. KGK III, Nr. 164, S. 364.
27 KGK III, Nr. 164, S. 367–370.
28S. KGK III, Nr. 164, S. 366 u. 370, Z. 17–19 mit Anm. 33 f.; zur Verbindung des Sanktusläutens mit der Elevation vgl. Meyer, Elevation, 166 f.
29 KGK II, Nr. 103, S. 11–82. Zur Ähnlichkeit vgl. Hasse, Tauler, 145 Anm. 36.
30Vgl. Hasse, Tauler, 145.
31Die Probatio erstellt – wie in der Schrift Wasser (KGK III, Nr. 162, S. 240, Z. 21–24) – einen Zusammenhang zu Ps 49(50),15. Vgl. Hasse, Tauler, 145 Anm. 37.
32Vgl. Aug. s. 22,3, s. KGK 194 (Anmerkung).
33Vgl. Hasse, Tauler, 149 f.
34Im Zusammenhang mit Ps 49(50),15; vgl. Hasse, Tauler, 145 Anm. 39.
35Vgl. Hasse, Tauler, 143.
36Vgl. De legis litera (KGK 197).
38Vgl. Hasse, Tauler, 123.
39Auf den engen Zusammenhang von Prädestination und Gelassenheit bei Karlstadt verweist Hasse, Tauler, 122.
40Vgl. Hasse, Tauler, 125.
41Vgl. Hasse, Tauler, 123 f.
43Gegen Aug. c. Iul. 5,12: »[…] propter hos dominus ait, haec est autem voluntas eius qui misit me patris, ut omne quod dedit mihi, non perdam ex eo.« (PL 44, 792).
44S. KGK 194 (Anmerkung), KGK 194 (Anmerkung); KGK 194 (Anmerkung); KGK 194 (Anmerkung); allerdings zeigt KGK 194 (Anmerkung) auch, dass Karlstadt der Lesung der Vulgata den Vorzug geben konnte.
45Vgl. KGK 194 (Anmerkung); KGK 194 (Anmerkung). Allerdings macht eine von der neuen Ausgabe abweichende Allusion deutlich, dass die Ausgabe von 1516 weiterhin genutzt wurde, s. KGK 194 (Anmerkung).

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