1. Referenz
»[…] derwegen hab ich [= Karlstadt] von stunden an sein [= Seylers] […] stichling1 empfangen. Under andern schreybt der Seyler alßo/ […]« (KGK 161 (Textstelle)) – »Bruder Seyler[…]/ begegnet mir ferner mit eyner […] gegen redt/ dan er schreybt also.« (KGK 161 (Textstelle)) – »Ferner denet der Seyler seynen strick/ und schreybet/ […]« (KGK 161 (Textstelle)).
2. Inhaltliche Hinweise
Bei seinem Aufenthalt in Annaberg und nach Hören von Franziskus Seylers den Ablass verteidigender Predigt hatte Karlstadt diesen aufgefordert, ihn weitere, bisher noch nicht erwähnte Argumente wissen zu lassen. Darauf werde Seyler umgehend von ihm Rückmeldung aus Wittenberg erhalten. In Annaberg hatte nicht Karlstadt direkt mit Seyler gesprochen, sondern ihm diese Botschaft über »zwei Brüder« mitteilen lassen.2 Daraufhin wird Seyler ein Schreiben aufgesetzt und Karlstadt in Wittenberg zukommen lassen haben. Auf Inhalte dieses wahrscheinlich längeren Briefes des Franziskaners nahm Karlstadt in seiner am 10. August 1520 abgeschlossenen Flugschrift direkten Bezug. Seylers wahrscheinlich im selben Brief formulierte rhetorische Frage: »Sol man nit glauben/ aber [= oder] in der kirchen thun/ dan [= als] daz in der heyligen schrifft geschrieben ist/ wie kumpt es/ daz man wasser und saltz weyhet«, gab Karlstadt den Anlass zu einer weiteren, zweiten Streitschrift (KGK 161 (Textstelle)).
Karlstadts Bemerkung, dass er Seylers Schreiben »von stunden an« empfangen habe, spricht dafür, dass es ihm Anfang August 1520 ausgehändigt wurde. Seyler wird seinen kritischen Brief also bald nach der ihm von Karlstadts bei seinem Aufenthalt in Annaberg übermittelten Aufforderung verfasst haben.3