1. Referenz
Brief Karlstadts an Spalatin vom 3. April 1519 (KGK 115): »Praeter illa putavi nuper in Concione quadam«; »Ego typographo humeros hos supposui.«
Literatur:
2. Inhaltliche Hinweise
Auf Spalatins Frage, ob kirchliche Vorschriften in gleichem Maß verpflichtend seien wie göttliche Gebote, antwortete ihm Karlstadt Anfang April 1519 in einem ausführlichen Brief (KGK 115). Darin erwähnt Karlstadt, dass er »neulich in einer […] Predigt« die Thematik reflektiert habe und formuliert drei Schritte anhand derer zu prüfen sei, ob die von einem anderen namentlich nicht genannten Prediger angeführte Stelle (Mt 18,17) als biblischer Beleg für die Autorität kirchlicher Vorschriften gelten könne.1 Im Anschluss daran schreibt Karlstadt, dem Drucker etwas »untergeschoben« zu haben, was er auf seine Predigt zu beziehen scheint.2