1. Referenz
Handschrift:
2. Inhaltliche Hinweise
In seinem Schreiben an Kurfürst Friedrich vom 31. März 15171 bedankt sich Karlstadt beim Kurfürsten für einen Auftrag (»commission«), den dieser auf Ansuchen derer von Thümen, eines brandenburgischen Adelsgeschlechts2, dem Juristen Hieronymus Schurff3 und ihm erteilt habe. Karlstadt geht davon aus, dass Schurff den Kurfürsten über den »Handel« derer von Thümen bereits unterrichtet habe. Er wolle in der Angelegenheit Schurff reden und schreiben lassen, der mehr Erfahrung habe als er. Es bedürfe Karlstadts »antwort oder schriebens nit«.
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Kurfürst den Auftrag an Schurff und Karlstadt in schriftlicher Form erteilt hat. Diesem Schreiben lag entweder das Ansuchen derer von Thümen bei oder letzteres wurde im Umfang der für die Erledigung des Auftrags relevanten Sachverhalte im kurfürstlichen Schreiben referiert.
Ob Karlstadt im »Handel« derer von Thümen selbst eine Rolle spielte oder ob er nur die kurfürstlichen Interessen wahrnehmen sollte, ist offen.