Nr. 46
Andreas Karlstadt an Georg Spalatin
Wittenberg, 1517, 10. Februar

Einleitung
Bearbeitet von Alejandro Zorzin
unter Mitarbeit von Antje Marx

1. Überlieferung

Editionen:

2. Inhalt und Entstehung

Karlstadt hat sich gemäß Spalatins Unterweisung an den [kurfürstlichen] Jägermeister gewandt und um Übersendung von Wildbret gebeten. Karlstadt bestätigt, dass »unsere Archimagister« ebenfalls geschrieben hätten. Er bittet Spalatin, Bernhard von Hirschfeld1 Dank auszurichten. Karlstadt bereite sich »mit Geist und Blut« auf den Dienst für den Kurfürsten vor.

In einem fast genau ein Jahr später datierten Brief an Spalatin bittet Luther um Zusendung von kurfürstlichem Wildbret für Novelli Magistri (frisch promovierte Magister).2 Möglicherweise geht es in diesem Brief Karlstadts daher um die Bitte an den kurfürstlichen Hof, Wildbret für ein Essen »gestandener Magister«3 zu spenden; in Frage kämen z. B. Magister, die Tätigkeiten an der Wittenberger Universität ausübten. Dagegen sah Barge in ihnen die Domherren4. Der Begriff »Archimagister« stand zumindest für die Vorsteher von Dom- und Stiftsschulen5, mithin für Stiftsherren mit Lehrverpflichtungen. Dagegen las Gerdes »archimagiri«, also Küchemeister6.


1Bernhard von Hirschfeld (1490–1551), Sohn Georgs von Hirschfeld zu Otterwisch und Barbaras geb. von Einsiedel, kam 1503 als Edelknabe in den Dienst Kfst. Friedrichs III. Als Kämmerer und Rat gehörte er zum engeren Kreis kfstl. Edelleute. 1512 verlieh ihm der Kfst. das Rittergut Kamitz. Vom 14. März 1517 bis 16. Februar 1518 befand sich von Hirschfeld auf Pilgereise zum Heiligen Grab in Jerusalem. 1524 heiratete er auf Schloss Krimmitzschau Katharina von Ende (1507–1545). Nach Kfst. Friedrichs III. Tod diente er Kfst. Johann als Rat und Amtmann zu Schlieben, danach auch Kfst. Johann Friedrich und Kfst. Moritz von Sachsen. Vgl. Müller, Wittenberger Bewegung, 381–388; Minckwitz, Hirschfeld.
2WA.B 1, 144,7–145,1. Vgl. auch Ludolphy, Friedrich, 86.
3Barge nahm an, mit den »Archimagistri« wären die Domherren gemeint (Barge, Karlstadt 1, 56).
5Vgl. Mlat. WB 1, 890.

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