Nr. 34
Andreas Karlstadt an Georg Spalatin
Wittenberg, 1516, 21. Juli

Einleitung
Bearbeitet von Alejandro Zorzin
unter Mitarbeit von Antje Marx und Antje Marx

1. Überlieferung

Editionen:

Literatur:

2. Inhalt und Entstehung

Karlstadt hat einen Brief Spalatins zusammen mit dessen Empfehlungsbrief an Garganus bekommen und gelesen. Aus Zuneigung für Reuchlin hat Karlstadt Empfehlungsbriefe an zwei Kapläne in Rom verfasst, die dem Richter des Prozesses nahe stehen. Spalatin soll sagen, ob er eine Kopie von dem anderen [von Karlstadt] an Garganus ausgefertigten Brief haben möchte. Außerdem würde er noch einen Brief an einen Sollizitator1 schreiben, der sich um schnelle Antworten von den [in Rom] angeschriebenen Kaplänen kümmern könnte. Spalatin soll sagen, ob dieser das vor Ort tun soll. Einen »datierten und verdunkelten« Brief, den Karlstadt an Reuchlin verfasst hat, hält er bei sich zurück; wenn er gesendet werden soll, will er ihn wieder schreiben lassen. Karlstadt möchte von Spalatin wissen, wer ihn über das [ihm in Rom] verliehene Doktorat beider Rechte benachrichtigt hat.

Dieser Brief enthält Hinweise auf fünf zwischen dem 20. Juni und 21. Juli 1516 verfasste (verschollene) Schreiben: (1) Spalatin an Karlstadt (KGK 033); (2) Empfehlungsbrief Spalatins an Garganus von Siena; (3) Karlstadt an Garganus von Siena (KGK 030); (4) Karlstadt an einen weiteren Kaplan in Rom (KGK 031); (5) Karlstadt (»datiert und verdunkelt«) für Johannes Reuchlin (KGK 032). Als Richter im römischen Reuchlinprozess war neben Kardinal Domenico Grimani auch Kardinal Pietro Accolti2 tätig. Wenn über Garganus Kontakt zum Vertrauten eines der Richter (= Grimani) gesucht worden war, könnte Karlstadts hier erwähnte Kontaktaufnahme Personen gegolten haben, die Zugang zum anderen Richter (= Accolti) hatten.3 Dass Karlstadt im Briefwechsel mit Korrespondenten in Rom stand, bezeugt sein Schreiben vom 24. August 1516 an Degenhart Pfeffinger; konkret erwähnt er darin, am 22. August 1516 Nachrichten eines im »Papstdienst« tätigen Briefpartners erhalten zu haben.4


1Der von Karlstadt verwendete Begriff bezieht sich wahrscheinlich auf den Aufgabenbreich des sollicitator causarum in der päpstlichen Kanzlei; vgl. Frenz, Kanzlei, 212ff.
2RBW 2, XXIII. Zu Pietro Accolti (1455–1532) vgl. RBW 3, 171 Anm. 2 (Biogramm).
3In Frage käme Sebastiano de Federicis aus Treviso (vgl. KGK 045); dazu Bubenheimer, Consonantia, 52f., bes. Anm. 186.
4Vgl. KGK 043.

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