1. Referenz
Brief Karlstadts an Pfeffinger vom 23. August 1516 (KGK 043 (Textstelle)).
Literatur:
- Barge, Karlstadt 1, 58, Anm. 71 Datierung auf den 24. August 1516 durch Nichtbeachtung der Formulierung auff abendt Bartholomei, fol. 65r.
2. Inhaltliche Hinweise
Aus dem Schreiben an Degenhard Pfeffinger1 vom 23. August 1516 geht hervor, daß Karlstadt diesem kurz zuvor (»nehest«) im Zuge der laufenden Revision der Stiftsstatuten geschrieben hatte. In dem verschollenem Schreiben zeigte er nach eigener Auskunft an, daß nach der Umwandlung der alten in eine neue Probstei das oberste Besetzungsrecht noch immer beim Papst liege. Hieraus könnten »nachteil beswerung und widerwil« für die Stelleninhaber und Kurfürsten entstehen.