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        <title type="main">Axiomata Disputationis pro receptione ad facultatem theologicam
          gymnasii-Basilensis</title>
        <title type="short">Axiomata</title>
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          <persName>Stefania Salvadori</persName>
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          <persName>Moritz Laeger</persName>
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        <publisher>Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (<ptr type="link" target="http://www.hab.de"/>)</publisher>
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          <p>Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (<ref type="copyright" target="http://diglib.hab.de/?link=012">copyright information</ref>)</p>
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          <author>Andreas Karlstadt</author>
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                        <supplied>Basel</supplied>
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            Gesamtausgabe der Schriften und Briefe Andreas Bodensteins von Karlstadt</ref>
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          <head level="1">Überlieferung</head>
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              <monogr>
                <title>AXIOMATA ∥ DISPVTATIONIS PRO RECEPTIONE ∥ ad facultatem Theologicam gymnaſij
                  Baſ⸗∥lienſis, Andreæ Bodenſtein Ca⸗∥roloﬅadij.</title>
                <author>Karlstadt, Andreas Bodenstein von</author>
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                        Cratander</rs>
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                                    </publisher>
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                <extent>4°, 10 Bl., A<hi rend="super">1–4</hi>, B<hi rend="super">1–6</hi> (fol.
                    B6<hi rend="super">v</hi> leer).</extent>
              </monogr>
              <idno type="siglum">A</idno>
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                  <item n="editionsvorlage">
                                        <label>ZB Zürich</label>
                                        <idno type="signatur">Ms S
                      37,134a Druck 2 (Hs. Widmung karlstadt_andreasKarlstadts, am Rand beschnitten
                      und mit Textverlust: D D Christofero Cla ∥ A C ∥ D D).</idno>
                                    </item>
                  <item>
                                        <label>ÖNB Wien</label>
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                                        <label>UB Basel</label>
                                        <idno type="signatur">Frey-Gryn E IV
                    2:3.</idno>
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                  <rs type="bibl" ref="#vd16"> ZV 2154</rs>
                  <rs type="bibl" ref="#freys_barge_1904"> Nr. 153</rs>
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            <rs type="bibl" ref="#barge_karlstadt_1905"> 2, 465–472</rs>
            <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 257–280</rs>
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          <head level="1">Entstehung und Inhalt</head>
          <p>Die Einführung der Reformation in <rs type="place" ref="#basel">Basel</rs> am 1. April
            1529 markierte auch eine Zäsur in der Geschichte der <rs type="place" ref="#basel_universitaet">Universität</rs>.<anchor type="footnote" xml:id="a1" ref="#n1" n="1"/> Studenten und Professoren – darunter auch <rs type="person" ref="#erasmus_von_rotterdam">Erasmus von Rotterdam</rs> – zogen nach <rs type="place" ref="#freiburg">Freiburg</rs>, der Lehrbetrieb wurde fast komplett eingestellt, der
            Versuch von <rs type="person" ref="#oecolampad">Oekolampad</rs>, die Hochschule neu zu
            organisieren, wurde durch seinen Tod im November 1531 unterbrochen. Erst am 12.
            September 1532 wurden neue Statuten erlassen<anchor type="footnote" xml:id="a2" ref="#n2" n="2"/> und die Vorlesungen wieder regulär aufgenommen.<anchor type="footnote" xml:id="a3" ref="#n3" n="3"/> Das Verhältnis zwischen der neu
            eröffneten <rs type="place" ref="#basel_universitaet">Universität</rs>, die nach der
            Wiedergewinnung der nach der Einführung der Reformation verlorenen Freiheiten
              strebte,<anchor type="footnote" xml:id="a4" ref="#n4" n="4"/> und dem Stadtrat, der
            die Kontrolle über die <rs type="place" ref="#basel_universitaet">Universität</rs> und
            damit auch über die <rs type="place" ref="#basel">Basler</rs> Prediger behalten
              wollte,<anchor type="footnote" xml:id="a5" ref="#n5" n="5"/> blieb jedoch in den
            darauffolgenden Jahren Gegenstand von Verhandlungen.<anchor type="footnote" xml:id="a6" ref="#n6" n="6"/> Der Streit um die Doktorgrade, der im Januar 1535 ausbrach, gehört
            zu diesen Auseinandersetzungen. Vor diesem Hintergrund entstanden die hier edierten
            Thesen <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadts</rs>.</p>
          <p>Am 31. Dezember 1534 hatte der <rs type="place" ref="#basel">Basler</rs> Stadtrat einen
            Beschluss erlassen, der heute verschollen ist und dessen Inhalt nicht eindeutig
            rekonstruiert werden kann. Er betraf die Doktorgrade.<anchor type="footnote" xml:id="a7" ref="#n7" n="7"/> Der Beschluss forderte darüber hinaus <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> dazu auf, eine Thesenreihe zu verfassen und
            öffentlich zu disputieren, wie er am folgenden Tag <rs type="person" ref="#bucer_martin">Bucer</rs> berichtete.<anchor type="footnote" xml:id="a8" ref="#n8" n="8"/> Als <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> am 11. Januar an <rs type="person" ref="#bullinger_heinrich">Bullinger</rs> schrieb, schickte er ihm eine
            Kopie der hier edierten Thesen, deren Abfassung also in die ersten zehn Tage des Jahres
            1535 datiert werden muss.<anchor type="footnote" xml:id="a9" ref="#n9" n="9"/> Die
            Disputation fand zwischen dem 11. Januar und dem 5. März 1535 statt.<anchor type="footnote" xml:id="a10" ref="#n10" n="10"/> Dass <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs>, der bereits den Doktortitel besaß, sich
            bereit erklärte, eine Disputation abzuhalten, um offiziell in die theologische Fakultät
            aufgenommen zu werden,<anchor type="footnote" xml:id="a11" ref="#n11" n="11"/> dürfte
            eine besondere symbolische Bedeutung gehabt haben und erschien seinen Kollegen – allen
            voran <rs type="person" ref="#myconius_oswald">Myconius</rs> – als positive
            Stellungnahme gegenüber den vom Stadtrat angestrebten Reformen.<anchor type="footnote" xml:id="a12" ref="#n12" n="12"/>
                    </p>
          <p>Was <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> mit den hier edierten
            Thesen beabsichtigte, erklärt er in der Vorrede anhand einer Metapher. So wie ein Bauer,
            der zwar seine Arbeit gut kennt, ohne Erfahrung aber nicht in der Lage ist, den Boden
            gut zu bereiten und gewinnbringend zu säen, so wird es auch in der Redekunst unmöglich
            sein, ohne angemessene Übung die mit Lügen und Betrug gut bewaffneten Gegner zu
            überwinden. Deshalb habe der Stadtrat beschlossen, dass künftig niemand lehren dürfe,
            ohne dass er zuvor öffentlich in den Schulen seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt
            habe. Auch <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> – der den Lehrstuhl
            von dem nach Tübingen wechselnden <rs type="person" ref="#phrygio_paul">Paul
              Phrygio</rs> übernehmen sollte<anchor type="footnote" xml:id="a13" ref="#n13" n="13"/>
            – müsse eine Thesenreihe ihm zugewiesener Themen disputieren, um in die theologische
            Fakultät angenommen zu werden. Er halte es für gerecht, einer solchen lobenswerten
            Aufforderung nachzukommen, und habe daher unter verschiedenen Begriffen Themen
            zusammengestellt, die er zur gemeinsamen Diskussion anbieten wollte.</p>
          <p>Die hier edierten Thesen stellen eine Art <quote>Dogmatik in Kleinform</quote>
                        <anchor type="footnote" xml:id="a14" ref="#n14" n="14"/> dar und sind nach der Loci-Methode in
            sechs Blöcke mit systematischem Aufbau gegliedert. Der erste Block mit 29 Thesen ist
            Gott gewidmet. Er sei das Hauptthema der theologischen Untersuchung; Gott ist ewig und
            unendlich, ein Licht ohne Finsternis, überall gegenwärtig (Th. 1–3). Man kann ihn im
            Glauben, in der Liebe, in der Furcht und im Vertrauen begreifen und ihn nach seinem
            Wesen ehren; er regiert und herrscht über alles (Th. 4–8). Seine unendliche
            Barmherzigkeit ist unzweifelhaft (Th. 9–11). Diese Gewissheit kann jedoch ins Wanken
            geraten, wenn man leidet (Th. 12); während die wahren Gläubigen auch in solchem Fall
            weiter flehen und vertrauen, verfallen die Gottlosen in Verzweiflung und Verachtung (Th.
            14). Gott spricht, um Zweifel und Ängste zu zerstreuen, aber seine Stimme wird nicht
            immer gehört, manchmal wird er wie in einem Spiegel oder Rätsel gesehen – das war auch
            der Fall bei <rs type="person" ref="#moses">Mose</rs>, der Gott jedoch besonders im
            Tetragramm betrachtete (Th. 15–23). Gott allein jedoch entscheidet, wie und wem er sich
            offenbart (Th. 24f.). Insbesondere aber offenbart er sich den Gläubigen durch Christus
            (Th. 26–29).</p>
          <p>Dies leitet über zu der zweiten Gruppe von Thesen (Th. 30–59), die Christus gewidmet
            sind. Zunächst wird die Doppelnatur – göttlich und menschlich – thematisiert und deren
            Eigenschaften beschrieben (Th. 30–34).<anchor type="footnote" xml:id="a15" ref="#n15" n="15"/> Christus ist der heiligste Priester, der sich selbst als Opfer für die Sünden
            der Menschheit darbrachte (Th. 35–39). Nur durch das Leiden und das Kreuz konnte
            Christus ein Opfer vollbringen, das sich von den alttestamentlichen Opfern des <rs type="person" ref="#moses">Mose</rs> unterscheidet;<anchor type="footnote" xml:id="a16" ref="#n16" n="16"/> nur Christus kann durch den ewigen Geist die Gewissen
            weiterhin reinigen und beruhigen (Th. 40–48). Mit seinem höchsten Opfer eröffnete
            Christus das Reich, trieb den Satan aus und versammelte sein Volk, nachdem er es von der
            Sünde gereinigt hatte; aus dem wahren (geistlichen) Tabernakel Gottes unterstützt er
            weiterhin die Gläubigen mit seiner Kraft, erneuert sie, wie es niemand sonst – nicht
            einmal die Engel und Heiligen, die sich auch das Heil der Menschen wünschen – tun könnte
            (Th. 49–55). In den letzten Thesen dieses Blocks sind Christologie und Abendmahlslehre
            zusammengeführt: Christus spendete sein leibliches Opfer einmalig am Kreuz und
            besprengte die Gläubigen mit dem Geist, der allein die Vereinigung mit Christus
            ermöglicht (Th. 56–58). Die letzte These (Th. 59) weicht von der systematischen
            Behandlung theologischer Themen ab, um die syllogistische Struktur von <rs type="biblical" cRef="Io_6,54">Joh 6,54</rs> zu thematisieren.</p>
          <p>Der nächste Thesenblock ist dem menschlichen Wesen gewidmet,<anchor type="footnote" xml:id="a17" ref="#n17" n="17"/> das nach dem Bild Gottes geschaffen wurde (Th. 60).
            Dieses Bild ist durch die Sünde verdorben, aber nicht völlig ausgelöscht worden, wie
            eine Flamme, die bedeckt ist, dennoch hervorbrechen will und den Menschen noch zur
            Gerechtigkeit antreiben kann (Th. 61–65). Mit Bezug auf <rs type="biblical" cRef="Rm_2,15">Röm 2,15</rs> scheint diese <term type="term">imago Dei</term> dem
            Gesetz zu entsprechen, das in die Herzen aller Menschen eingeschrieben ist; ferner sind
            in diesem inneren Gesetz alle Werke des Gesetzes eingeschrieben (Th. 66f.).<anchor type="footnote" xml:id="a18" ref="#n18" n="18"/> Daraus entspringt das gesamte Recht
            und Gesetz: aus der <term type="term">imago Dei</term> entspringe nicht nur die goldene
            Regel in <rs type="biblical" cRef="Mt_7,12">Mt 7,12</rs>, die das Naturrecht
            zusammenfasst, sondern auch alle menschlichen und sozialen Regelungen, so dass, wäre die
            Gottebenbildlichkeit wiederhergestellt, alle Auseinandersetzungen und Spaltungen unter
            den Menschen aufhörten (Th. 68–70).<anchor type="footnote" xml:id="a19" ref="#n19" n="19"/> Durch die Wiederherstellung der <term type="term">imago dei</term> nach der
              <term type="term">imago Christi</term> – da Christus in ihr wohnt und regiert – konnte
            eine <term type="term">renovatio</term> bzw. <term type="term">regeneratio</term>
            eingeleitet werden (Th. 71f.).<anchor type="footnote" xml:id="a20" ref="#n20" n="20"/>
            Auch der geistlich wiedergeborene Mensch sei dennoch nicht von seiner postlapsarischen
            Natur befreit; er bleibe im Leib der Sünde unterworfen, also unfähig, dem Geist zu
            folgen, nur allmählich geheiligt und daher bis zum Jüngsten Tag im inneren Krieg (Th.
            73–81).</p>
          <p>Die darauffolgenden Thesen diskutieren die Sünde, deren Urheber Satan ist (Th. 82–86).
            Mit <rs type="biblical" cRef="1Io_3,4">1. Joh 3,4</rs> konfiguriert sie sich als
            Gesetzlosigkeit (Th. 87) oder wird mit <rs type="person" ref="#paulus">Paulus</rs> (<rs type="biblical" cRef="Rm_3,20">Röm 3,20</rs>; <rs type="biblical" cRef="Rm_7,7">7,7</rs>) in nomistischem Sinn als Widerstand gegen das Gesetz definiert (Th. 88–93).
            Man muss jedoch nicht den Buchstaben des Gesetzes befolgen – deshalb binden Speise- und
            Beschneidungsvorschriften das Gewissen nicht –, sondern dessen Geist bzw. Wille (Th.
            94–98).</p>
          <p>Diese Überlegungen über die Sünde leiten im nächsten Thesenblock ins Thema Gesetz ein.
            Das Gesetz entspricht dem ewigen Sinn und Willen Gottes (Th. 99). Aus dieser göttlichen
            Quelle stammen alle Gesetze – die natürlichen, göttlichen und zeremoniellen – und sind
            in ihr enthalten; das Gesetz offenbart den göttlichen Willen, der nicht nur alle Dinge
            regiert, sondern auch zum ewigen Leben einlädt und das Gute vom Bösen unterscheidet (Th.
            100–111). Dieses heilige, gute, gerechte und geistige Gesetz (Th. 112) wirkt
            unterschiedlich. Im fleischlichen Menschen erweckt es noch mehr Sünden und Zorn, es
            wirkt dagegen unterstützend im Wiedergeborenen (Th. 113–116).<anchor type="footnote" xml:id="a21" ref="#n21" n="21"/> In den darauffolgenden Thesen sind folglich die
            Stufen der Rechtfertigung dargestellt.<anchor type="footnote" xml:id="a22" ref="#n22" n="22"/> Eine erste Rechtfertigung erfolgt durch das Hören und Verstehen des
            göttlichen Gesetzes, man ist somit dem Tod entrissen, mit dem Vater versöhnt und in das
            Leben eingeführt (Th. 117–119). Die zweite Rechtfertigung besteht in der Erfüllung des
            Gesetzes mit Werken der Gerechtigkeit (Th. 120–123). Beide Rechtfertigungen sind eng
            miteinander verbunden und untrennbar; ohne die zweite Rechtfertigung ist die erste
            vergeblich, und zugleich muss ein gerechtes Werk von einem guten Baum stammen und ein
            Abbild des göttlichen Gesetzes sein; unter diesen Voraussetzungen rechtfertigt das Werk
            den Menschen (als Folge der ersten Rechtfertigung), auch wenn es als solches (also ohne
            die erste Rechtfertigung) nichts nützt (Th. 124–127).<anchor type="footnote" xml:id="a23" ref="#n23" n="23"/> Das Gesetz, das diesen Rechtfertigungsprozess leitet,
            ist das Gesetz des Geistes und des Lebens – d.h. das göttliche Gesetz – und nicht das
            geschriebene, äußere Gesetz. Von diesem letzten seien die Menschen durch das geistliche
            Gesetz befreit, um die wahren Werke der Gerechtigkeit zu verwirklichen (Th.
            128–133).</p>
          <p>Ein abschließender Thesenblock befasst sich mit einem disparaten Bündel von Argumenten
            (Th. 134–151). Akademische Grade – worüber in <rs type="place" ref="#basel">Basel</rs>
            in jenen Wochen ein Streit entflammt war<anchor type="footnote" xml:id="a24" ref="#n24" n="24"/> – sind als solche kein Übel (Th. 134), ebenso wie Reichtum und Ehrungen (Th.
            135). Einzelne Aspekte (Tier- oder Ortsnamen, z.B. in Th. 139–142 oder 148f.) oder
            Gebräuche aus den alttestamentlichen Büchern (z.B. die Einsetzung von Richtern durch <rs type="person" ref="#moses">Mose</rs> in Th. 145f.) werden thematisiert; damit soll die
            Breite der Kenntnisse, u.a. in Geographie, Geschichte, Botanik, Zoologie, Mathematik
            (Th. 136–138), verdeutlicht werden, die ein Forscher der Heiligen Schrift besitzen
              soll.<anchor type="footnote" xml:id="a25" ref="#n25" n="25"/> Viele der Thesen in
            diesem Block – z.B. Th. 151 zu dem Armenzehnten<anchor type="footnote" xml:id="a26" ref="#n26" n="26"/> – beruhen auf Bibelstellen aus <rs type="biblical" cRef="Dt_0,0">5. Mose</rs>. <anchor type="wdb" xml:id="_365i_101" spanTo="#_365i_101_end" place="start" subtype="span"/>Über dieses Buch hielt <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> seit seiner Ankunft in <rs type="place" ref="#basel">Basel</rs> im Sommer/Herbst 1534 eine Vorlesung.<anchor type="footnote" xml:id="a27" ref="#n27" n="27"/> Dass die Thesen 147–149 und 151 aus <rs type="biblical" cRef="Dt_14,0">5. Mose 14</rs> entnommen sind, lässt vermuten, dass
            die Vorlesung im Januar 1535 bei Kapitel 14 angelangt war.<anchor type="wdb" xml:id="_365i_101_end" place="end" subtype="span"/>
                    </p>
        </div>
      </div>
    </body>
    <back>
      <div type="crit_app"/>
      <div type="footnotes">
        <note type="footnote" xml:id="n1" ref="#a1" n="1">Siehe zum Kontext <rs type="bibl" ref="#strohm_eigenart_2004"/>. Siehe auch zum <rs type="place" ref="#basel">Basler</rs>
          Streit um Doktorgrade <rs type="bibl" ref="#burckhardt_biedermann_erneuerung_1896">,
            457–478</rs>; <rs type="bibl" ref="#bonjour_universitaet_1960">, 125–138</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n2" ref="#a2" n="2">Ediert in <rs type="bibl" ref="#thommen_geschichte_1989">, 312–316</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n3" ref="#a3" n="3">Siehe <rs type="bibl" ref="#bonjour_universitaet_1960">, 94–114</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n4" ref="#a4" n="4">
                    <rs type="bibl" ref="#thommen_geschichte_1989">, 21f.</rs>
                </note>
        <note type="footnote" xml:id="n5" ref="#a5" n="5">Siehe hier v.a. <rs type="bibl" ref="#burnett_teaching_2006">, 68–77</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n6" ref="#a6" n="6">Vgl. <rs type="bibl" ref="#burnett_kilchen_2006">, 55–58</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n7" ref="#a7" n="7">Zur Datierung und Kontextualisierung des
          Stadtratsbeschlusses siehe die Einleitung zu <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml"/> mit <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml#n364i_101n"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n8" ref="#a8" n="8">Der Brief <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadts</rs> an <rs type="person" ref="#bucer_martin">Bucer</rs> vom 1. Januar 1535 ist ediert in <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n9" ref="#a9" n="9">Vgl. <ptr type="wdb" target="kgk_366_transcript.xml#_366t_101"/>. Die Datierung auf Januar 1535 ist auch in
          der gedruckten Fassung der hier edierten Thesen bestätigt, vgl. <ptr type="wdb" target="kgk_365_transcript.xml#_365t_101"/>. </note>
        <note type="footnote" xml:id="n10" ref="#a10" n="10">Siehe <ptr type="wdb" target="kgk_368_introduction.xml"/> und v.a. <ptr type="wdb" target="kgk_368_transcript.xml#_368t_101"/>. </note>
        <note type="footnote" xml:id="n11" ref="#a11" n="11">Vgl. <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 257f.</rs>, wo die hier edierten Thesen als eine
          Art Antrittsvorlesung bezeichnet werden.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n12" ref="#a12" n="12">Zur Reaktion des <rs type="person" ref="#myconius_oswald">Myconius</rs> siehe nochmals die Einleitung zu <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n13" ref="#a13" n="13">Siehe auch hier die Einleitung zu <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml"/> und zu <ptr type="wdb" target="kgk_379_introduction.xml"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n14" ref="#a14" n="14">
                    <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 258</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n15" ref="#a15" n="15">Siehe hier <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadts</rs>
          <rs type="place" ref="#zuerich">Zürcher</rs> Abschiedspredigt über die Menschwerdung
          Christi vom Mitte Juni 1534, hier ediert in <ptr type="wdb" target="kgk_353_introduction.xml"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n16" ref="#a16" n="16">Siehe hier auch <ref type="wdb" target="kt_kgk_ee212">
                        <term type="title">Von dem Priestertum und Opfer
            Christi</term>
                    </ref>, <ref type="print">KGK VII, Nr. 249</ref>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n17" ref="#a17" n="17">Eine Interpretation und Analyse dieser
          Thesen, insbesondere in Bezug auf die Gesetzes- und Rechtslehre; vgl. <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 258–263</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n18" ref="#a18" n="18">Vgl. <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 268</rs>: <quote>Charakteristisch nur für <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadts</rs> Ausführungen ist, daß er dieses
            allen ins Herz geschriebene Gesetz mit der imago dei im Menschen identifiziert. Wenn <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> hinzufügt, daß in jenem inneren
            Gesetz alle Werke des Gesetzes eingeschrieben seien, so ist das als Aussage über
            Ursprung von Recht und Gesetz überhaupt gemeint.</quote>
                </note>
        <note type="footnote" xml:id="n19" ref="#a19" n="19">Siehe auch hier die ausführliche
          Betrachtung in <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 268–270</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n20" ref="#a20" n="20">Vgl. <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977"> 270f.</rs>: <quote>Eine solche regeneratio bzw.
            renovatio bedeutete die Gestaltung der imago dei nach der imago Christi. Die
            Gottförmigkeit wird durch die Christusförmigkeit wieder gewonnen. In diesem Zusammenhang
            spielt der beim frühreformatorischen <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> beobachtete inhabitatio-Gedanke eine wichtige Rolle. In dem erneuerten
            Mensch wohnt und regiert Christus, was gleichbedeutend ist mit der Einwohnung des
            Heiligen Geistes (spiritus) im menschlichen Geist (mens). Das bedeutet nun aber nicht,
            daß der Mensch durch diese geistliche Wiedergeburt nun bereits völlig in den Urzustand
            vor dem Fall zurückversetzt und somit vollkommen geheilt wäre.</quote>
                </note>
        <note type="footnote" xml:id="n21" ref="#a21" n="21">Siehe die Thesen <quote>De
            homine</quote>, hier v.a. Th. 73–81. Siehe auch von <ref type="wdb" target="kt_kgk_ee205">
                        <term type="title">Von Mannigfaltigkeit des Willens
            Gottes</term>
                    </ref>, <ref type="print">KGK VI, Nr. 239</ref>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n22" ref="#a22" n="22">Zur Soteriologie <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadts</rs> und deren Kontextualisierung und Interpretation
          siehe <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 274–277</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n23" ref="#a23" n="23">Vgl. <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">, 276f.</rs>: <quote>Damit sind die Voraussetzungen
            für die zweite Rechtfertigung gegeben, die aus einem fortschreitenden Prozeß der
            Heiligung durch Erfüllung des Gesetzes besteht. Daß dem Gesetz hier die Funktion der
            tertius usus legis zukommt, die rechten guten Werke zu zeigen, unterstreicht <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> offenbar in Abgrenzung gegenüber
            einer lutherischen Auffassung. <rs type="person" ref="#luther_martin">Luther</rs> hat
            seine Lehre, daß die Werke spontan aus dem Glauben kommen, bekanntlich gerne im Bild vom
            guten Baum, der auch gute Früchte bringe, ausgedrückt. <rs type="person" ref="#karlstadt_andreas">Karlstadt</rs> nimmt dies auf, jedoch nicht als zureichende
            Bedingung für das gute Werk. Dieses wird vielmehr durch zwei Dinge definiert: 1. Es muß
            von einem <quote>guten Baum</quote> kommen, also von dem gerechtfertigten Menschen getan
            werden. 2. Es muß aber darüber hinaus auch der <quote>imago bonae legis</quote>, d.h.
            dem göttlichen Gesetz entsprechen. Das Gesetz leitet also auch den Gerechtfertigten zu
            guten Taten an.</quote>
                </note>
        <note type="footnote" xml:id="n24" ref="#a24" n="24">Zum historischen Kontext siehe nochmals
            <ptr type="wdb" target="kgk_364_introduction.xml"/>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n25" ref="#a25" n="25">Dieser enzyklopädische Ansatz wird
          besonders in den <ref type="wdb" target="kt_kgk_ee321">
                        <term type="title">Themata</term>
                    </ref> von 1538 (<ptr type="wdb" target="kgk_377_introduction.xml"/>)
          deutlich.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n26" ref="#a26" n="26">Zur Übereinstimmung zwischen
          alttestamentlichem Zivilrecht und Naturrecht in diesem konkreten Sachverhalt und deren
          Interpretation siehe auch hier <rs type="bibl" ref="#bubenheimer_consonantia_1977">,
            279</rs>.</note>
        <note type="footnote" xml:id="n27" ref="#a27" n="27">Vgl. <ptr type="wdb" target="kgk_357_transcript.xml#_357t_103"/> und <ptr type="wdb" target="kgk_357_transcript.xml#_357t_104"/>. </note>
      </div>
    </back>
  </text>
</TEI>